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Montag, 6. Februar 2012
Politik & Verwaltung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des aktuellen Wohnraumförderungsprogramms verschiedene Wohnungsvorhaben durch zinsgünstige Darlehen. Mit dem Wohnraumförderprogramm 2011 werden neue Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung gesetzt. Priorität haben künftig der Mietwohnungsbau auf angespannten Wohnungsmärkten und die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes.
Neue Bestimmungen zur Wohnungsbauförderung veröffentlicht!
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW hat am 27.01.2011 die "Wohnraumförderungsbestimmungen" und die "Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand" für das Jahr 2011 veröffentlicht.
Nähere Informationen zu den aktuellen Förderbestimmungen und zur Förderung mit öffentlichen Mitteln erhalten Sie demnächst, wenn Sie auf die in der untenstehenden Infobox enthaltenen Links klicken. Derzeit beziehen sich die Informationen noch nicht alle auf den Förderstand 2011. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Wohnungswesen auch für telefonische Rückfragen zur Verfügung.
Treffen Sie mit Hilfe der unten stehenden Liste eine Vorauswahl. Sie finden detaillierte Informationen über die einzelnen Fördermöglichkeiten und die richtigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.
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Margit Klüsener
Bei Fragen zum Inhalt bzw. Thema finden Sie unterhalb des Textes jeder Inhaltsseite Ansprechpartner/innen mit Telefonnummern.
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