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Freitag, 10. September 2010

Pressemitteilung

01/21/2010

Radweg am Grüttweg in Rees darf genutzt werden


Radwegregelung jenseits der B 67 bleibt ebenfalls unverändert

Kreis Kleve - Der getrennte Rad- und Fußweg zu beiden Seiten des Grüttweges ab der B 67 in Fahrtrichtung Innenstadt Rees darf weiterhin in dem Bereich zwischen Trennlinie und Fahrbahn durch Radfahrer genutzt werden. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur für die jeweilige Fahrtrichtung rechts.

Dies ist das Ergebnis eines Gespräches von Vertretern der Stadt Rees, der Kreispolizeibehörde Kleve und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises, bei dem die rechtlichen Grundlagen für die Radwegbenutzung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erörtert wurden.

Trennlinie und Abbildung bleiben

Die durchgezogene Trennlinie und auch das aufgedruckte Sinnbild für Radfahrer auf dem getrennten Rad- und Fußweg bleiben somit erhalten.

Die Polizei wird die Benutzung des richtigen Radweges überwachen und „Falschfahrer“ auf die andere Straßenseite verweisen.

Radwegregelung jenseits der B 67 bleibt ebenfalls unverändert

Die Überprüfung der Örtlichkeit ergab zudem, dass auch die Regelung der Radwegbenutzung auf dem Grüttweg jenseits der B 67 in Fahrtrichtung Esserden nicht zu Beanstanden ist. Ab der Kreuzung mit der Bundesstraße ist dort auf der rechten Fahrbahnseite durch das entsprechende Verkehrszeichen ein „benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg“ angeordnet worden. Aufgrund der zulässigen gemeinsamen Nutzung des Weges durch Fußgänger und Radfahrer ist hier folgerichtig keine Trennlinie aufgetragen worden.

Alle Radfahrer werden angehalten, den jeweiligen Radweg auf der richtigen Seite zu benutzen, um unnötige gefährliche Situationen für sich und die anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

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