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Freitag, 10. September 2010
Seit dem 01.01.2008 werden Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung in der Kreisverwaltung Kleve bearbeitet. In diesem Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht wird auch der Grad der Behinderung festgestellt (GdB). Die Entscheidung stützt sich auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX).
Wenn eine Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).
Als Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch dient ein von der Kreisverwaltung ausgestellter Ausweis und nicht der Feststellungsbescheid.
Für bestimmte Menschen, die behindert, aber nicht schwerbehindert sind (Grad der Behinderung weniger als 50), gibt es Bescheinigungen, die von der Kreisverwaltung zur Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen ausgestellt werden (z.B. für einen Steuerfreibetrag).
Die Kreisverwaltung prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nur auf Antrag des behinderten Menschen. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden. Allein aufgrund eines formlosen Antrages ist allerdings noch kein Schwerbehindertenausweis zu erwarten. Die Kreisverwaltung wird dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin daher den Eingang eines formlos gestellten Antrages bestätigen und ihm oder ihr einen Antragsvordruck zusenden.
Weitergehende Informationen zum Thema "Ausweis und Behinderung" erhalten Sie unter dem Link "Bezirksregierung Münster".
| Aufgabenbereich | Buchstabe | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
|---|---|---|---|---|
| Ausweise für Schwerbehinderte | A,B,C,D | Beate Beyer | T.: 02821 85-659 F.: 02821 85-707 | O.366 |
| Ausweise für Schwerbehinderte | F,G,H | Friedericke Bodenstedt | T.: 02821 85-387 F.: 02821 85-707 | O.364 |
| Ausweise für Schwerbehinderte | Q,R,S | Cornelia Bruckmann- Schröder | T.: 02821 85-462 F.: 02821 85-707 | O.364 |
| Ausweise für Schwerbehinderte | L,M,N | Adrian Heger | T.: 02821 85-481 F.: 02821 85-707 | O.362 |
| Ausweise für Schwerbehinderte | I,J,K,O,T | Sabine Tücking | T.: 02821 85-427 F.: 02821 85-707 | O.362 |
| Ausweise für Schwerbehinderte | E, P, U-Z | Melanie Zollner | T.: 02821 85-476 F.: 02821 85-707 | O.366 |
| Ausweise für Schwerbehinderte Widersprüche | Gabriele Broekmann | T.: 02821 85-501 F.: 02821 85-707 | O.363 | |
| Ausweise für Schwerbehinderte Widersprüche | Stefanie Berns | T.: 02821 85-351 F.: 02821 85-707 | O.366 |
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