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Samstag, 25. Mai 2013
Politik & Verwaltung
Wer als Unternehmerin oder Unternehmer gewerblich Güterkraftverkehr ausüben möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis / Lizenz. Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to haben.
Die Erteilung einer Erlaubnis / Lizenz ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Auf der rechten Seite finden Sie die notwendigen Anträge sowie ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen.
| Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Gewerblicher Güterkraftverkehr - EG - Lizenzen | Silvana Remke | T.: 02821 85-372 F.: 02821 85-360 | E.505 |
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