Sie sind hier: Kreis Kleve > Politik & Verwaltung > Ordnungsaufgaben > Ausstellungen, Messen, Märkte
Samstag, 4. Februar 2012
Politik & Verwaltung
Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)
Sie möchten eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten?
Nach der Gewerbeordnung ist der Kreis Kleve zuständige Behörde für die Festsetzung von Ausstellungen und Messen.
Um eine Ausstellung oder eine Messe im Kreisgebiet durchführen zu dürfen, müssen Sie vorher einen Antrag auf Festsetzung stellen (§ 69 GewO). Der Antrag ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen. Die jeweilige Veranstaltung wird nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt.
Ein Antragsformular finden Sie rechts im Download.
Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag alle im Antrag geforderten Unterlagen bei.
Die Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV der Gewerbeordnung ist gebühren- pflichtig.
Durch das Inkraft-Treten der EU-Dienstleistungsrichtlinie am 28.12.2009 ist für die Gebühr der reine Verwaltungsaufwand zu Grunde zu legen. Der Verwaltungsaufwand für die Festsetzung einer Ausstellung bzw. einer Messe beträgt in der Regel 275,00 €.
Hinweis:
Der Festsetzungsbescheid nach Titel IV der Gewerbeordnung ersetzt keinesfalls andere Genehmigungen, die evtl. für Ihre Veranstaltung notwendig sein sollten (z. B. Sperrungen Straßenverkehr, Plakatwerbung etc.).
Wochenmärkte, Kirmes, Stadtfeste etc., die in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden stattfinden, können Sie dem Marktverzeichnis des entsprechenden Jahres entnehmen. Das Marktverzeichnis finden Sie ebenfalls im Download rechts.
| Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Erlaubnisse nach § 34c GewO Sprengstoffangelegenheiten | Susanne Reintjes-Remy | T.: 02821 85-329 F.: 02821 85-587 | D.798 |
Ihre Ansprechpartnerin für den Aufbau dieser Seite:
Heike Hendricks
Bei Fragen zum Inhalt bzw. Thema finden Sie unterhalb des Textes jeder Inhaltsseite Ansprechpartner/innen mit Telefonnummern.
Impressum | Nutzungshinweise© 2005 Kreis Kleve