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Donnerstag, 9. September 2010

Die Abteilung Straßenverkehr in der Kreisverwaltung ist den Bürgerinnen und Bürgern bestens bekannt als so genanntes "Straßenverkehrsamt". Hier können Fahrzeuge zugelassen, Führerscheine ausgestellt oder auch spezielle Regelungen des Straßen-verkehrs beantragt werden, zum Beispiel eine Tempo-30-Zone für ein Wohngebiet oder eine Sonderregleung im Falle eines Volksfestes oder einer Baumaßnahme.

In allen Angelegenheiten des gewerblichen Güterverkehrs oder der Personen-beförderung ist die Abteilung Straßenverkehr die richtige Adresse. Hier werden Fragen zum Öffentlichen Personennahverkehr beantwortet und Ausnahmegenehmigungen erteilt, zum Beispiel für Großraum- oder Schwertransporte.

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in:
AufgabenbereichMitarbeiter/inTelefon/FaxRaum
AbteilungsleitungErwin OpheyT.: 02821 85-370
F.: 02821 85-708
E.507

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