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Donnerstag, 9. September 2010
Das Ordnungsrecht ist eng mit dem Polizeirecht verknüpft. Im Grunde haben die Polizei und die Ordnungsverwaltung den gleichen Auftrag: Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Der Kreis Kleve ist Aufsichtbehörde für die 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden. In der Abteilung „Ordnungsaufgaben“ werden folgende Bereiche betreut:
| Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Abteilungsleitung | Stephan Wagner | T.: 02821 85-186 F.: 02821 85-587 | D.793 |
Ihre Ansprechpartnerin für den Aufbau dieser Seite:
Heike Hendricks
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