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Donnerstag, 9. September 2010

Das Ordnungsrecht ist eng mit dem Polizeirecht verknüpft. Im Grunde haben die Polizei und die Ordnungsverwaltung den gleichen Auftrag: Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.

Der Kreis Kleve ist Aufsichtbehörde für die 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden. In der Abteilung „Ordnungsaufgaben“ werden folgende Bereiche betreut:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in:
AufgabenbereichMitarbeiter/inTelefon/FaxRaum
AbteilungsleitungStephan WagnerT.: 02821 85-186
F.: 02821 85-587
D.793

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