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Donnerstag, 23. Mai 2013
Politik & Verwaltung
Mit Wirkung vom 01.07.2011 traten das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG 2011) und das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) in Kraft.
Mit diesen rechtlichen Regelungen werden sowohl die Wehrpflicht als auch die Pflicht, Zivildienst zu leisten, ab 01.07.2011 ausgesetzt.
Dies hat zur Folge, dass die Freistellung zur Wehrdienst- bzw. Zivildienstausnahme (Verpflichtung zu einer mindestens sechsjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz) entfällt.
Ab dem 01.07.2011 tritt an die Stelle des Wehr-/Zivildienstes der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Dabei sind verschiedene Hilfstätigkeiten denkbar.
Nähere Informationen über Möglichkeiten im BFD sowie den Gesetzestext über den Bundesfreiwilligendienst können Sie auf der Seite www.bundesfreiwilligendienst.de einsehen.
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