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Mittwoch, 19. Juni 2013
Politik & Verwaltung
Unterhaltsvorschussleistungen sind eine finanzielle Hilfe für alleinerziehende Mütter und Väter. Sie dienen der Sicherung des Unterhalts von Kindern, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sich der Pflicht zur Zahlung des Unterhaltes ganz oder teilweise entzieht, hierzu nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Lage ist oder wenn er verstorben ist.
Wer erhält Unterhaltsvorschussleistungen?
Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben Kinder, die
Dauer der Zahlung:
Unterhaltsvorschussleistungen werden maximal für insgesamt 72 Monate gezahlt, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Höhe der Unterhaltsvorschussleistung:
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem monatlichen Mindestunterhalt (§ 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Nach Abzug des Kindergeldes für das erste Kind i.H.v. 184,00 Euro ergeben sich z.Zt. folgende Unterhaltsvorschussbeträge :
- 133,00 Euro für Kinder unter 6 Jahren
- 180,00 Euro für Kinder unter 12 Jahren
Von den genannten Beträgen werden regelmäßig eingehende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder Waisenbezüge abgezogen.
Antragstellung:
Anträge sind beim örtlichen Jugendamt schriftlich zu stellen.
Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve haben eigene Jugendämter.
Für alle anderen Kommunen ist das Jugendamt des Kreises Kleve zuständig.
Antragsvordrucke:
Antragsvordrucke und ein Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz finden Sie im Feld rechts auf dieser Seite.
| Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon | Raum |
|---|---|---|---|
Unterhaltsvorschuss Buchstaben A-E Buchstaben F-G |
Frau Barbara Zurmühlen Frau Ursula Venmanns | T.: 02821 85-390 F.: 02821 85-310 | E.208 |
Unterhaltsvorschuss Buchstaben H-O |
Frau Ulrike Artz-Mulder | T.: 02821 85-468 F.: 02821 85-310 | E.207 |
Unterhaltsvorschuss Buchstaben P-Z |
Frau Annette Bouwmann | T.: 02821 85-309 F.: 02821 85-310 | E.209 |
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