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Tiere > Tierschutz

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält oder betreut, muss es angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

Die Einhaltung dieser Grundforderungen des Tierschutzgesetzes werden durch regelmäßige Kontrollen aller Nutztierhaltungen sowie Verdachtskontrollen von privaten Tierhaltungen sichergestellt.

Falls Mängel festgestellt werden, ordnen die Tierärzte der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung entsprechende Maßnahmen an, um diese zu beseitigen. Sollte dies nicht mehr ausreichen, können Tiere dem Halter weggenommen werden. Auch Tierhaltungsverbote können ausgesprochen werden.

Erlaubnispflichtige Tierhaltungen

Für einige Tierhaltungen und Einrichtungen sieht das Tierschutzgesetz eine Erlaubnispflicht vor. Voraussetzungen sind  unter anderem geeignete Räumlichkeiten und zuverlässiges sachkundiges Personal. Die Erteilung der Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Mit der Tätigkeit als solches darf selbstverständlich erst nach Erhalt der Erlaubnis begonnen werden.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 11 Tierschutzgesetz:

  • Durchführung von Tierversuchen
  • Betrieb eines Tierheims oder einer Pflegestelle
  • Betrieb eines Zoos oder Tiergeheges
  • Schutzhundeausbildung für Dritte
  • Durchführung einer Tierbörse
  • gewerbsmäßiges Züchten - außer landwirtschaftliche Nutztiere
  • gewerbsmäßiges Handeln
  • Betrieb eines Reit- und Fahrbetriebes
  • Ausstellen von Tieren
  • Schädlingsbekämpfung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in:
AufgabenbereichMitarbeiter/inTelefon/FaxRaum
Abteilungsleitung "Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Sachgebietsleitung Tierschutz, Fleischhygiene
Lutz Dr. RauscherT.: 02821 85-226
F.: 02821 85-230
O.775
Landeshundegesetz
Tierarzt Tierschutz, Fleischhygiene, Nordkreis
Klaus ImmelT.: 02821 85-331
F.: 02821 85-230
O.779
Landeshundegesetz
Tierarzt Tierschutz, Fleischhygiene, Südkreis
Joachim OkosT.: 02831 391-821
F.: 02831 391-860
1.124
Hauptsachbearbeitung Tierschutz FleischhygieneMonika HotzT.: 02821 85-312
F.: 02821 85-230
O.777
Landeshundegesetz
Verwaltung Tierschutz
Birgit OnckelsT.: 02821 85-720
F.: 02821 85-230
O.777

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