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Samstag, 4. Februar 2012
Politik & Verwaltung
Die Durchführung von Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen mit Tieren sind grundsätzlich vorab bei der Abteilung Veterinärverwaltung formlos schriftlich anzuzeigen. Bei Veranstaltungen mit Hunden und Katzen ist dies mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen.
Besonders wichtig ist, dass die Tiere, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, nachweislich über einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
Für Detailfragen und weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
| Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Abteilungsleitung Veterinärangelegenheiten | Lutz Dr. Rauscher | T.: 02821 85-226 F.: 02821 85-230 | O.775 |
| Ausstellungen und Schauen Seuchenfreiheitsbescheinigungen Sittichzuchten Veterinärzertifikate | Vera Bartholomeus | T.: 02821 85-229 F.: 02821 85-230 | O.764 |
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Anja Hahn
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