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Tiere > Tierseuchenbekämpfung

Ausstellungen und Schauen

Die Durchführung von Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen mit Tieren sind grundsätzlich vorab bei der Abteilung Veterinärverwaltung formlos schriftlich anzuzeigen. Bei Veranstaltungen mit Hunden und Katzen ist dies mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen.

Besonders wichtig ist, dass die Tiere, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, nachweislich über einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut verfügen.

Für Detailfragen und weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in:
AufgabenbereichMitarbeiter/inTelefon/FaxRaum
Abteilungsleitung
Veterinärangelegenheiten
Lutz Dr. RauscherT.: 02821 85-226
F.: 02821 85-230
O.775
Ausstellungen und Schauen
Seuchenfreiheitsbescheinigungen
Sittichzuchten
Veterinärzertifikate
Vera BartholomeusT.: 02821 85-229
F.: 02821 85-230
O.764

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