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Gesundheit > Amtsapotheker

In Nordrhein-Westfalen werden Apotheken, Krankenhäuser und andere der pharmazeutischen Aufsicht unterliegende Betriebe durch hauptamtliche Apotheker - so genannte Amtsapotheker - überwacht.

Der Kreis Kleve arbeitet hier eng mit dem Kreis Viersen zusammen. Nur ein Amtsapotheker übernimmt diese Aufgabe für beiden Kreise. Der Amtsapotheker hat seinen Dienstsitz in Viersen.

Der Amtsapotheker steht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern für Informationen und Beratung zum Umgang mit Arzneimitteln, zu deren fachgerechter Entsorgung und für die Beantwortung von Fragen im Apotheken-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel- sowie Gefahrstoffbereich gerne zur Verfügung.

 

Mitnahme von Medikamenten auf Reisen

 

Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, dürfen auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, wenn eine beglaubigte Bescheinigung mitgeführt wird. Unter das BtMG fallen z. B. auch Medikamente gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Wichtig ist immer, dass die Menge den Urlaubstagen entspricht.

 

Für die beglaubigte Bescheinigung ist folgendes zu beachten:

Reisen in Staaten des Schengener Abkommens

Bei Reisen nach Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sollte sich der Patient von seinem behandelnden Arzt eine spezielle Bescheinigung nach amtlichen Formblatt für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ausstellen lassen.

Reisen in andere Länder

Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln in andere Länder ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien für Reisende des International Nacotics Control Board (INCB) notwendig. Diese Bescheinigung enthält Angaben über die Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoffbezeichnung sowie Angaben über die für die Dauer der Reise mitgeführte Gesamtmenge an Betäubungsmitteln. Es bestehen keine international abgestimmten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Es empfiehlt sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland über die nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln zu informieren.

Die spezielle ärztliche Bescheinigung ist vom Gesundheitsamt vor Antritt der Reise zu beglaubigen. Dazu wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt eine Terminvereinbrung mit dem zuständigen unten aufgeführten Amtsapotheker empfohlen. Das vom Arzt vollständig ausgefüllte Formular, das Original oder eine vom Arzt oder Apotheker abgestempelte Kopie des Betäubungsmittelrezeptes sowie der Personalausweis des Patienten müssen zum Termin mitgebracht werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in:
AufgabenbereichMitarbeiter/inTelefonRaum
AmtsapothekerTorsten Lehmann T.: 02162 391-702 

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