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Altlasten, Altlastenkataster

Die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve führt ein Kataster über „altlastverdächtige Flächen". Derzeit sind darin etwa 1000 Grundstücke enthalten, für die aufgrund ihrer vorherigen Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann, das Boden oder Grundwasser verunreinigt sind. Im wesentlichen sind dies:

  • Altablagerungen. Der Begriff bezeichnet alte Deponien, Geländeauffüllungen, Aufhaldungen, usw.. und
  • Altstandorte. Das sind Flächen ehemaliger Gewerbebetriebe bestimmter Branchen, bei denen in der Regel mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, z.B. stillgelegte Tankstellen, stillgelegte Galvanikbetriebe, und andere.

Die Katasterflächen werden nach und nach auf Veranlassung der Unteren Bodenschutzbehörde gutachtlich untersucht. Erst danach kann entschieden werden, ob sich der Altlastenverdacht bestätigt, oder eben auch nicht. Liegt eine Altlast vor, veranlaßt die untere Bodenschutzbehörde die erforderlichen Schutz- oder Sanierungsmaßnahmen. Der Umfang einer eventuell durchzuführenden Sanierungs- oder Beschränkungsmaßnahme ist von den örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnissen und der Sensibilität der Grundstücksnutzung abhängig.

Kostenträger ist in der Regel der Grundstückseigentümer, da es um die Abwendung von Gefahren geht, die von seinem Eigentum ausgehen. Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie wird daher dringend empfohlen, bei der unteren Bodenschutzbehörde Einblick in das Verdachtsflächenkataster zu nehmen, um sich über einen eventuell vorhandenen Altlastenverdacht oder bereits vorliegende Untersuchungen zu informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in:
AufgabenbereichMitarbeiter/inTelefon/FaxRaum
Abfallwirtschaft
Altlastenkataster
Bodenschutz
Verena HusmannT.: 02821 85-404
F.: 02821 85-705
E.259
Abfallwirtschaft
Altlastenkataster
Bodenschutzrecht
Petra MünchenT.: 02821 85-365
F.: 02821 85-705
E.259

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