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Samstag, 4. Februar 2012
Politik & Verwaltung
Die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve führt ein Kataster über „altlastverdächtige Flächen". Derzeit sind darin etwa 1000 Grundstücke enthalten, für die aufgrund ihrer vorherigen Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann, das Boden oder Grundwasser verunreinigt sind. Im wesentlichen sind dies:
Die Katasterflächen werden nach und nach auf Veranlassung der Unteren Bodenschutzbehörde gutachtlich untersucht. Erst danach kann entschieden werden, ob sich der Altlastenverdacht bestätigt, oder eben auch nicht. Liegt eine Altlast vor, veranlaßt die untere Bodenschutzbehörde die erforderlichen Schutz- oder Sanierungsmaßnahmen. Der Umfang einer eventuell durchzuführenden Sanierungs- oder Beschränkungsmaßnahme ist von den örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnissen und der Sensibilität der Grundstücksnutzung abhängig.
Kostenträger ist in der Regel der Grundstückseigentümer, da es um die Abwendung von Gefahren geht, die von seinem Eigentum ausgehen. Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie wird daher dringend empfohlen, bei der unteren Bodenschutzbehörde Einblick in das Verdachtsflächenkataster zu nehmen, um sich über einen eventuell vorhandenen Altlastenverdacht oder bereits vorliegende Untersuchungen zu informieren.
| Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Abfallwirtschaft Altlastenkataster Bodenschutz | Verena Husmann | T.: 02821 85-404 F.: 02821 85-705 | E.259 |
| Abfallwirtschaft Altlastenkataster Bodenschutzrecht | Petra München | T.: 02821 85-365 F.: 02821 85-705 | E.259 |
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