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Donnerstag, 9. September 2010

Welche seltenen Tier- und Pflanzenarten kommen im Kreis Kleve vor? Wo muss ich meine Schildkröte anmelden? Wo wird Trinkwasser gewonnen? Was muss ich beachten, wenn ich eine Kleinkläranlage bauen will? Gibt es für ein Grundstück einen Verdacht auf Altlasten?
Auf den folgenden Seiten - Natur- und Landschaftsschutz, Wasser- , Boden- und Anlagenbezogener Immissionsschutz - finden Sie kompetente Ansprechpartner für diese Fragen.
Zu den Aufgaben des Kreises gehören neben der Aufstellung und Durchführung von Landschaftsplänen,
der Betreuung von Naturschutzgebieten und der Koordination der Hecken- und Kopfbaumpflege auch der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Kreiskulturlandschaftsprogramms.
Beim Thema Artenschutz geht es um den Erhalt heimischer Tier- und Pflanzenarten (z.B. Hornissen oder Orchideen), aber auch um exotische Tiere (z.B. Papageien, Schildkröten), für die bestimmte Papiere erforderlich sind.
Die Untere Wasserbehörde beim Kreis Kleve erteilt wasserrechtliche Erlaubnisse für Kleinkläranlagen und Regenwasserversickerungsanlagen, genehmigt Anlagen an Gewässern und sorgt für den ordnungsgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. 
Die Mitarbeiter der Unteren Bodenschutzbehörde beim Kreis Kleve befassen sich mit den Themenbereichen Erosion, Altlasten und Bodenversiegelung und bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde wird die ordnungsgemäße Abfallbeseitigung überwacht und illegale Müllentsorgung verfolgt.
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Achim Spronk
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