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Freitag, 10. September 2010
Politik & Verwaltung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchte, muss nach dem Landschaftsgesetz ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Reitkennzeichen und eine gültige Reiterplakette führen.
Reitkennzeichen und Jahresplaketten können beim Kreis Kleve bestellt werden. Für deren Ausgabe ist eine Gebühr zu entrichten, die so genannte Reitabgabe. Die Reitabgabe ist zweckgebunden für Anlage und Unterhaltung von Reitwegen im Kreis Kleve. Je höher die Einnahmen aus der Reitabgabe sind, desto mehr Geld kann in die Unterhaltung und den Ausbau des Reitwegenetzes im Kreis Kleve investiert werden.

Reiterinnen und Reiter, die ohne gültige Kennzeichen und Plaketten reiten, schaden sich deshalb nicht nur selbst, sondern verhalten sich auch unfair gegenüber denjenigen, die ordnungsgemäß die Reitabgabe entrichten. Sie laufen zudem Gefahr, ein Bußgeld zu zahlen, wenn sie bei einer der regelmäßigen Kontrollen ohne gültige Kennzeichen und Plaketten angetroffen werden.
| Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Hecken- u. Kopfweidenpflege Kreiskulturlandschaftsprogramm Reitkennzeichen | Waltraud op de Kamp | T.: 02821 85-448 F.: 02821 85-700 | E.238 |
| Landschaftsplanung Naturschutz und Landschaftsplege Reitkennzeichen Verwaltung | Stefan Hermanns | T.: 02821 85-570 F.: 02821 85-700 | E.240 |
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