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Samstag, 4. Februar 2012
Politik & Verwaltung
Als „Abgrabung“ bezeichnet man die übertägige Gewinnung von mineralischen Rohstoffen durch Aus- oder Abbaggerung. Hierzu gehören auch die üblicherweise „Auskiesung“ genannten Flächen der Kies- und Sandindustrie.
Dabei spricht man von „Trockenabgrabung“, wenn nur oberhalb des Grundwassers abgegraben und von „Nassabgrabung“, wenn durch den Abbau das Grundwasser freigelegt wird, später also ein Baggersee zurückbleibt.
Solche Vorhaben, die erhebliche Veränderungen von Landschaft, Fauna, Flora, Grundwasser, Verkehrsbelastung und anderem nach sich ziehen können, werden nur mittels umfangreicher Genehmigungsverfahren nach Abgrabungsrecht oder im Planfeststellungsverfahren nach Wasserrecht zugelassen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass alle Vor- und Nachteile solcher Vorhaben, die der Öffentlichkeit und Privaten daraus entstehen können, im Vorfeld sorgfältig begutachtet werden, damit eine abgewogene Genehmigungsentscheidung (Zustimmung mit Auflagen oder Ablehnung) getroffen werden kann.

Der Kreis Kleve hat gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Abgrabungskonzept erarbeitet, um die Entwicklung solcher Großvorhaben planerisch kompetent und ressourcenbewusst steuern zu können.
Der jeweils aktuelle Stand des Abgrabungsgeschehens im Kreis Kleve (Zahlen und Fakten, Übersichtskarte zu aktuellen und geplanten Abgrabungsvorhaben, usw.) wird über ein sogenanntes Abgrabungsmonitoring überwacht und dokumentiert.
Das Abgrabungskonzept können Sie sich am rechten Rand dieser Seite herunterladen.
| Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Planfeststellungsverfahren Abgrabungen | Franz-Josef Mandel | T.: 02821 85-443 F.: 02821 85-705 | E.244 |
| Abgrabungsüberwachung | Susanne Kipp | T.: 02821 85-450 F.: 02821 85-700 | E.235 |
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Achim Spronk
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