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Samstag, 4. Februar 2012
Politik & Verwaltung
Beim Abbruch von Gebäuden wurden früher die verschiedenen Baustoffe nicht getrennt, mögliche Verunreinigungen nicht separat ausgebaut. Das gesamt Material gelangte als vermischter Abfall auf eine Deponie. Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung und steigende Deponiekosten lassen eine solche Vorgehensweise nicht mehr zu.
Generell müssen bei allen Abbrüchen die verschiedenen Baustoffe erfasst und durch geeignete Rückbaumaßnahmen getrennt ausgebaut, separiert und ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet werden (wie z.B. Metall, Beton, Glas, Kunststoff, Holz, Fußbodenbeläge etc.). Dabei ist besonders auf mögliche schadstoffhaltige Baustoffe (z.B. Asbest, Gussasphalt, PCB-haltige Klebstoffe und Dichtungsmassen etc.) zu achten.
Bevor Bauschutt eingebaut werden kann (z.B. als Unterbau für Wege oder Gebäude), ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve einzuholen.
Soll ein gewerblich genutztes Gebäude abgebrochen werden, bestehen weitergehende Anforderungen. Hier wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde empfohlen.
Vor einem Abbruch ist beim zuständigen Bauamt zu klären, ob hierfür eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Ihre Ansprechpartner für jeweilige Bezirke:
Frau Husmann (Bezirke: Bedburg-Hau, Emmerich, Kalkar, Rees, Uedem)
Herr Langner (Bezirke: Goch, Kevelaer, Kleve, Kranenburg, Weeze)
Frau München (Bezirke: Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk)
| Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Abfallwirtschaft Altlastenkataster Bodenschutz | Verena Husmann | T.: 02821 85-404 F.: 02821 85-705 | E.259 |
| Abfallwirtschaft Altlastenkataster Bodenschutzrecht | Petra München | T.: 02821 85-365 F.: 02821 85-705 | E.259 |
Ihr Ansprechpartner für den Aufbau dieser Seite:
Achim Spronk
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