Aufenthaltstitel
Nach Einreise und Anmeldung bei dem Einwohnermeldeamt oder der zuständigen Meldestelle beantragen Sie den Aufenthaltstitel. Der Antrag kann bei der Einwohnermeldebehörde oder bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes gestellt werden.
Bringen Sie dazu bitte folgende Originalunterlagen mit
Für die befristete Aufenthaltserlaubnis
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Sie können die Formulare zur Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf der rechten Seite herunterladen.
- den Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis)
- 2 aktuelle biometrie-taugliche Lichtbilder
- den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
- bei Arbeitnehmern: die aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben
- bei Selbstständigen / Freiberuflichen:die Gewerbeanmeldung
- bei Nichterwerbstätigen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sparguthaben,Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten, etc.)
- den Krankenversicherungsnachweis
Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
Für die Niederlassungserlaubnis
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Sie können das Formular zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis auf der rechten Seite herunterladen.
- den Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis)
- 2 aktuelle biometrie-taugliche Lichtbilder
- den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
- bei Arbeitnehmern:die aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben
- bei Selbstständigen / Freiberuflichen:die Gewerbeanmeldung
- bei Nichterwerbstätigen:den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sparguthaben, Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten, etc.)
- den Krankenversicherungsnachweis
- den Nachweis über einen ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren z.B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung
- den Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung)
- den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
- bei Arbeitnehmern:Einkommensnachweise (Gehalts-, Lohnnachweise der letzten drei Monate)
- bei Selbstständigen / Freiberuflichen: Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- einen Nachweis über die Leistung von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Darüber hinaus müssen Sie in der Lage sein, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich zu verständigen; d.h. Sie sollten auf die Fragen der Mitarbeiter der Dienststelle antworten können.
Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach Aufenthaltsverordnung.
Telefonauskünfte
Allgemeine Information 02821 / 85 -191 (INFO)
Telefax 02821 / 85 -190 oder 85 - 588