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Samstag, 4. Februar 2012

Fahrerlaubnisse

Ausstellung eines Ersatzführerscheins wegen Verlust oder Diebstahl


Wenn Ihr Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Der Antrag kann montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Führerscheinstelle des Kreises in Kleve oder Geldern gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist der ordentliche Wohnsitz im Kreis Kleve. Ihr persönliches Erscheinen bei Antragstellung ist erforderlich.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:

- (vorläufiger) Personalausweis oder Reisepass (alternativ Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate und Familienstammbuch)
- 1 biometrisches Lichtbild
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Sofern der Führerschein vom Kreis Kleve ausgestellt wurde, wird bei Antragstellung in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erteilt, mit der Sie vorübergehend Kraftfahr-zeuge der darin genannten Klassen in Deutschland führen dürfen. Die Ausnahmegenehmigung ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und ist nur zusammen mit dem (vorläufigen) Personalausweis oder Reisepass gültig.

Wurde Ihr Führerschein nicht vom Kreis Kleve ausgestellt, so fordert die Führerscheinstelle in Kleve nach Antragstellung die Fahrerlaubnisdaten bei der Behörde an, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat. Eine sofortige Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist daher nicht möglich.

Waren Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines, belaufen sich die Antragsgebühren auf 35,40 €; mit Vorbesitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheines sind Gebühren in Höhe von 45,60 € zu entrichten. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Die Bearbeitungszeit bis zur Aushändigung des neuen Führerscheines liegt zwischen 4 und 6 Wochen.

Nach schriftlicher Benachrichtigung kann der Führerschein bei der Führerscheinstelle des Kreises in Kleve oder Geldern abgeholt werden. Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung ist ebenso, wie der möglicherweise wiederaufgefundene Führerschein, bei der Aushändigung des neuen Führerscheines abzugeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in:
AufgabenbereichMitarbeiter/inTelefon/FaxRaum
Umtausch und Ersatz
von Fahrerlaubnissen
Ute JungkT.: 02821 85-377
F.: 02821 85-360
E.504

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