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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Förderung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II

Ziel der Arbeitsgelegenheit ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern. Der Kreis Kleve fördert die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Maßnahmeanbieters. Zudem erhalten Teilnehmende einen Ausgleich für die entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Fahrtkosten).

Förderfähige Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden. Das Verfahren zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten wurde mit dem örtlichen Beirat SGB II des Kreises Kleve abgestimmt. Als Hilfestellung für Maßnahmeanbieter wurde ein AGH-Ideenpool entwickelt. Dieser kann eine hilfreiche Unterstützung bei der Beantragung einer konkreten AGH-Maßnahme sein.

Arbeitsuchende, die Interesse an der Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit haben, wenden sich bitte an ihren persönlichen Ansprechpartner im örtlichen Jobcenter. Maßnahmeanbieter, die an der Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit interessiert sind, können den nebenstehenden Förderantrag herunterladen und ausgefüllt an das Jobcenter Kreis Kleve übersenden. Die Anbieter-Richtlinie AGH erläutert den Verfahrensablauf.

Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind ein nachrangiger Baustein bei der Eingliederung von Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und Empfängern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern.Arbeitsgelegenheiten, Ideenpool, Arbeit, Arbeitsuchende, Arbeitsangebote, arbeiten, Online-Antrag, digital, OZG, AGHhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/arbeitsgelegenheiten-nach-16-d-sgb-ii/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II

Ziel der Arbeitsgelegenheit ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern. Der Kreis Kleve fördert die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Maßnahmeanbieters. Zudem erhalten Teilnehmende einen Ausgleich für die entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Fahrtkosten).

Förderfähige Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden. Das Verfahren zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten wurde mit dem örtlichen Beirat SGB II des Kreises Kleve abgestimmt. Als Hilfestellung für Maßnahmeanbieter wurde ein AGH-Ideenpool entwickelt. Dieser kann eine hilfreiche Unterstützung bei der Beantragung einer konkreten AGH-Maßnahme sein.

Arbeitsuchende, die Interesse an der Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit haben, wenden sich bitte an ihren persönlichen Ansprechpartner im örtlichen Jobcenter. Maßnahmeanbieter, die an der Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit interessiert sind, können den nebenstehenden Förderantrag herunterladen und ausgefüllt an das Jobcenter Kreis Kleve übersenden. Die Anbieter-Richtlinie AGH erläutert den Verfahrensablauf.


Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Förderantrag auf Bewilligung einer Arbeitsgelegenheit nach

§ 16d SBG II - Onlineantrag