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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Bundesausbildungsförderungs-Gesetz (BaföG)

Was ist BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung. Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.

Die Förderung beschränkt sich nicht auf die Förderung von Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildungen. Jeder Schüler,  der eine weiterführende allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, hat Anspruch auf Ausbildungsförderung. Ob tatsächlich Leistungen gewährt werden, hängt u.a. von der familiären und wirtschaftlichen Situation des Antragsstellers und seiner Eltern ab. Das BAföG bietet auch die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsstudiums.

Wer kann Ausbildungsförderung bekommen?

Ausbildungsförderung können Schüler und Schülerinnen folgender Schulformen bekommen:

  • Hauptschule (ab Klasse 10) *
  • Realschule (ab Klasse 10) *
  • Gesamtschule (ab Klasse 10) *
  • Gymnasium (ab Klasse 10) *
  • Berufsgrundschule *
  • Berufsfachschule *
  • Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
  • Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
  • Abendhauptschule
  • Abendrealschule
  • Kolleg
  • Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
  • Fachhoch- und Hochschule
  • Akademie

Auszubildende, die ein Haupt-, Real- oder Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Berufsgrundschule oder eine Berufsfachschule besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn  

  • sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, oder
  • sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, oder
  • sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Gelten für Studenten der Hochschule Rhein–Waal Besonderheiten?

Studenten der Hochschule Rhein-Waal können beim Studentenwerk Düsseldorf BAföG beantragen. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte:

Studierendenwerk Düsseldorf

Amt für Ausbildungsförderung

Gebäude 21.12, Ebene 01

Universitätsstr. 1

40225 Düsseldorf

Tel. 0211 / 81 13 381 (Bitte nicht während der Öffnungszeiten anrufen!)

Öffnungszeiten:

Montags und Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr

Dienstags 13:00 - 15:00 Uhr

bafoegamt@stw-d.de

Über die Internetseite www.studentenwerk-duesseldorf.de erhalten Sie weitere Informationen.

 

 

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung.Studenten, Ausbildungsförderung, Student, Baföghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/bafoeg/Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen BAföG Es muss ein Antrag mit einem bestimmten Vordruck gestellt werden. Die Anträge gibt es in den Rathäusern der Städte und Gemeinden und bei der BAföG-Stelle der Kreisverwaltung, Zimmer E.185 im Kreishaus an der Nassauerallee in Kleve. Auch online ist eine Antragsstellung möglich! Hierzu verwenden Sie bitte diesen Link, der Sie direkt zum Onlineantrag führt. Auf dieser Internetseite finden sich auch ausführliche Ausfüllhinweise. Die besuchte Schule muss eine Schulbescheinigung nach Vordruck ausfüllen. Es müssen Angaben zu den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und zu denen der Eltern gemacht werden. Hierzu sind folgende Nachweise vorzulegen: Steuerbescheid des Finanzamtes des vorletzten Jahres Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit, falls Leistungen bezogen werden Bescheinigung der Krankenkasse, falls Leistungen bezogen werden Rentenmitteilung/Rentenbescheid, falls Leistungen bezogen werden Bei nicht buchführungspflichtigen landwirtschaftlichen Betrieben Bescheinigung des Finanzamtes über die Nichtveranlagung. Einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellt man normalerweise bei der BAföG-Stelle der Kreisverwaltung, in deren Bereich die Eltern wohnen. Studenten stellen BAföG-Anträge beim Studentenwerk ihrer Universität/Hochschule. Für Schüler von Abendgymnasien und Kollegs ist die BAföG-Stelle bei der Kreisverwaltung zuständig, in deren Bereich die Ausbildungsstätte liegt.  
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

BAföG

Was ist BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung. Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.

Die Förderung beschränkt sich nicht auf die Förderung von Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildungen. Jeder Schüler,  der eine weiterführende allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, hat Anspruch auf Ausbildungsförderung. Ob tatsächlich Leistungen gewährt werden, hängt u.a. von der familiären und wirtschaftlichen Situation des Antragsstellers und seiner Eltern ab. Das BAföG bietet auch die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsstudiums.

Wer kann Ausbildungsförderung bekommen?

Ausbildungsförderung können Schüler und Schülerinnen folgender Schulformen bekommen:

Auszubildende, die ein Haupt-, Real- oder Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Berufsgrundschule oder eine Berufsfachschule besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn  

Gelten für Studenten der Hochschule Rhein–Waal Besonderheiten?

Studenten der Hochschule Rhein-Waal können beim Studentenwerk Düsseldorf BAföG beantragen. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte:

Studierendenwerk Düsseldorf

Amt für Ausbildungsförderung

Gebäude 21.12, Ebene 01

Universitätsstr. 1

40225 Düsseldorf

Tel. 0211 / 81 13 381 (Bitte nicht während der Öffnungszeiten anrufen!)

Öffnungszeiten:

Montags und Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr

Dienstags 13:00 - 15:00 Uhr

bafoegamt@stw-d.de

Über die Internetseite www.studentenwerk-duesseldorf.de erhalten Sie weitere Informationen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
BAföG

Es muss ein Antrag mit einem bestimmten Vordruck gestellt werden. Die Anträge gibt es in den Rathäusern der Städte und Gemeinden und bei der BAföG-Stelle der Kreisverwaltung, Zimmer E.185 im Kreishaus an der Nassauerallee in Kleve. Auch online ist eine Antragsstellung möglich! Hierzu verwenden Sie bitte diesen Link, der Sie direkt zum Onlineantrag führt. Auf dieser Internetseite finden sich auch ausführliche Ausfüllhinweise.

Die besuchte Schule muss eine Schulbescheinigung nach Vordruck ausfüllen.

Es müssen Angaben zu den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und zu denen der Eltern gemacht werden. Hierzu sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Steuerbescheid des Finanzamtes des vorletzten Jahres
  • Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit, falls Leistungen bezogen werden
  • Bescheinigung der Krankenkasse, falls Leistungen bezogen werden
  • Rentenmitteilung/Rentenbescheid, falls Leistungen bezogen werden
  • Bei nicht buchführungspflichtigen landwirtschaftlichen Betrieben Bescheinigung des Finanzamtes über die Nichtveranlagung.

Einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellt man normalerweise bei der BAföG-Stelle der Kreisverwaltung, in deren Bereich die Eltern wohnen. Studenten stellen BAföG-Anträge beim Studentenwerk ihrer Universität/Hochschule. Für Schüler von Abendgymnasien und Kollegs ist die BAföG-Stelle bei der Kreisverwaltung zuständig, in deren Bereich die Ausbildungsstätte liegt.

 

Hinweise

Ausbildungsfsörderung wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, frühestens ab Beginn des Schulbesuchs. Änderungen in den persönlichen Lebensverhältnissen, z. B. beim Einkommensveränderungen, Heirat oder Wechsel oder Abbruch der Ausbildung sind der zuständigen BAföG-Stelle unverzüglich und unaufgefordert zu melden. Bei Unterlassen kann ein Bußgeld verhängt werden. Wird eine andere Ausbildung aufgenommen, ist der Abbruch der bisherigen ausführlich zu begründen.

Öffnungszeiten

BAföG-Stelle Kleve

mo - do09.00 - 16.00 Uhr
fr09.00 - 12.00 Uhr

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Bundesausbildungsförderungsgesetz,
Herr van Dick 02821 85-215
02821 85-500
E.189
Bundesausbildungsförderungsgesetz,
Frau Janßen 02821 85-106
02821 85-500
E.189