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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Arbeitslosengeld II

Um Bürgergeld nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag im Jobcenter Ihrer Wohnortkommune stellen bzw. im Jobcenter des Ortes, an dem Sie sich tatsächlich aufhalten. Gerne können Sie den Antrag auch online stellen. Nutzen Sie dafür den nebenstehenden Link.

Für alle Leistungen nach dem SGB II ist ein Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Leistungen (z.B. Mehrbedarfe) gesondert beantragt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Um die Frist zu wahren, können Sie den Antrag zunächst formlos stellen (z.B. per Mail). Sie müssen jedoch auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung der nebenstehenden Antragsvordrucke nicht verzichten sollten.

Wenn Sie Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, müssen Sie außerdem unter bestimmten Umständen eine Zustimmung einholen, wenn Sie ortsabwesend sein möchten und somit nicht unverzüglich für Ihr Jobcenter erreichbar sind. Auch dazu wird Ihnen nebenstehend ein Link zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie umziehen möchten, sollen Sie zudem eine Zusicherung zum Umzug einholen. Im Zusammenhang mit Umzügen können Sie vom Jobcenter außerdem weitere Leistungenbeantragen. Die Links zu diesen Online-Diensten finden Sie ebenfalls nebenstehend.

Sollten Fragen zu den Vordrucken bestehen, können Sie diese gerne bei Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter klären.

Leistungen zur SIcherung des Lebensunterhalts nach SGB IIhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/beantragung-von-buergergeld/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Beantragung von Bürgergeld

Um Bürgergeld nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag im Jobcenter Ihrer Wohnortkommune stellen bzw. im Jobcenter des Ortes, an dem Sie sich tatsächlich aufhalten. Gerne können Sie den Antrag auch online stellen. Nutzen Sie dafür den nebenstehenden Link.

Für alle Leistungen nach dem SGB II ist ein Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Leistungen (z.B. Mehrbedarfe) gesondert beantragt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Um die Frist zu wahren, können Sie den Antrag zunächst formlos stellen (z.B. per Mail). Sie müssen jedoch auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung der nebenstehenden Antragsvordrucke nicht verzichten sollten.

Wenn Sie Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, müssen Sie außerdem unter bestimmten Umständen eine Zustimmung einholen, wenn Sie ortsabwesend sein möchten und somit nicht unverzüglich für Ihr Jobcenter erreichbar sind. Auch dazu wird Ihnen nebenstehend ein Link zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie umziehen möchten, sollen Sie zudem eine Zusicherung zum Umzug einholen. Im Zusammenhang mit Umzügen können Sie vom Jobcenter außerdem weitere Leistungenbeantragen. Die Links zu diesen Online-Diensten finden Sie ebenfalls nebenstehend.

Sollten Fragen zu den Vordrucken bestehen, können Sie diese gerne bei Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter klären.


Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) - Onlineantrag

Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) - Weiterbewilligungsantrag online

Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) - Übersendung von Unterlagen und Änderungsmitteilungen online

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Onlineantrag

Übersicht über alle Leistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte online

Merkblatt

Antrag auf Zustimmung zur Ortsabwesenheit - Onlineantrag

Antrag auf Zusicherung zum Umzug und zur Übernahme der Mietkaution und/oder Aufwendungen für Genossenschaftsanteile - Onlineantrag

Antrag auf Zusicherung zur Übernahme von Umzugskosten - Onlineantrag