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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Beistandschaften

Auf Antrag eines Elternteiles kann das Jugendamt zum Beistand eines minderjährigen Kindes bestellt werden. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Unterstützungsangebot und umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Antragstellende Person kann der allein sorgeberechtigte Elternteil sein. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet, d.h. von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. dem die überwiegende Betreuung des Kindes obliegt. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Der Antrag kann auch vor der Geburt des Kindes gestellt werden.

Das Kreisjugendamt Kleve ist zuständig für die Städte Kalkar, Rees und Straelen sowie die Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk und Weeze. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unten.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Kleve haben eigene Jugendämter. Sofern Sie in einer dieser Städte leben, wenden Sie sich bitte an das dort zuständige Jugendamt.

Aufgaben der Beistandschaft:

Feststellung der Vaterschaft

  • Beratung und Unterstützung von Müttern in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes,
  • Vertretung des Kindes vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater die Vaterschaft für das Kind nicht anerkennen will.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • Überprüfung der rechtlichen Unterhaltssituation Ihres Kindes, des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteil, Berechnung und Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung und Vertretung des Kindes in gerichtlichen Unterhaltsverfahren,
  • Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Weitere Aufgaben des Fachdienstes Beistandschaften:

Beurkundungen

Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigungen)

Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in eigenen Unterhaltsangelegenheiten (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)

Auf Antrag eines Elternteiles kann das Jugendamt zum Beistand eines minderjährigen Kindes bestellt werden.Vaterschaftsfeststellung, Eltern, Amtsvormund, Amtsvormundschaft, Vaterschaft, Unterhaltspflicht, Unterhaltsverpflichtung, elterliche Sorgehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/beistandschaften/Personalausweis / Reisepass / sonst. amtl. Ausweisdokument Geburtsurkunde des Kindes Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel: Mutterpass Einkommensnachweise Urkunden / Urteile bzw. Beschlüsse zur Vaterschaftsanerkennung, zur Unterhaltsverpflichtung oder zum Sorgerecht
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Beistandschaften

Auf Antrag eines Elternteiles kann das Jugendamt zum Beistand eines minderjährigen Kindes bestellt werden. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Unterstützungsangebot und umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Antragstellende Person kann der allein sorgeberechtigte Elternteil sein. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet, d.h. von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. dem die überwiegende Betreuung des Kindes obliegt. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Der Antrag kann auch vor der Geburt des Kindes gestellt werden.

Das Kreisjugendamt Kleve ist zuständig für die Städte Kalkar, Rees und Straelen sowie die Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk und Weeze. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unten.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Kleve haben eigene Jugendämter. Sofern Sie in einer dieser Städte leben, wenden Sie sich bitte an das dort zuständige Jugendamt.

Aufgaben der Beistandschaft:

Feststellung der Vaterschaft

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Weitere Aufgaben des Fachdienstes Beistandschaften:

Beurkundungen

Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigungen)

Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in eigenen Unterhaltsangelegenheiten (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass / sonst. amtl. Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Kindes

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel:

  • Mutterpass
  • Einkommensnachweise
  • Urkunden / Urteile bzw. Beschlüsse zur Vaterschaftsanerkennung, zur Unterhaltsverpflichtung oder zum Sorgerecht

Hinweise

Wir bitten Sie, vor dem Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft ein persönliches oder telefonisches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter zu führen. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

montags - freitags9:00 - 12:00
montags - donnerstags14:00 - 16:00

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Beistandschaften,
Beurkundungen,
Beratung,
für Bedburg,Hau, Rees,
Frau von Agris 02821 85-469
02821 85-310
E.193 / Kleve
Beistandschaften,
Beratung für Issum,
Beurkundungen für Weeze,
Frau Kamps 02821 85-699
02821 85-310
E.195 / Kleve
Beistandschaften,
Beratung für Kerken A-J, Weeze,
Beurkundungen für Issum,
Frau Lipke-Barsch 02821 85-864
02821 85-860
2.155 / Geldern
Beistandschaften,
Beurkundungen,
Beratung,
für Kalkar, Kranenburg, Uedem,
Frau Killewald 02821 85-470
02821 85-310
E.197 / Kleve
Beistandschaften,
Beurkundungen,
Beratung,
für Rheurdt und Wachtendonk,
Frau Kosel 02821 85-865
02821 85-860
2.165 / Geldern
Beistandschaften,
Beurkundungen,
Beratung,
für Kerken K-Z, Straelen,
Frau Noeldner 02821 85-852
02821 85-860
2.155 / Geldern