Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Bescheinigungen

Entfernungsbescheinigung

Mit der Entfernungsbescheinigung bescheinigt das Katasteramt die amtlich ermittelte kürzeste Entfernung zwischen Anfangs- und Endpunkt einer bestimmten Wegstrecke.


Identitätsbescheinigungen

Mit einer Identitätsbescheinigung können historische Flurstücke ermittelt oder aktuelle Flurstücke aus historischen abgeleitet werden. Dieses ist z.B. bei der Nachforschung nach Rechten oder Berechtigten, die im Grundbuch eingetragen sind, erforderlich.
Das Katasteramt kann die Historie jedes Flurstücks lückenlos zurückverfolgen und daher über eine Identitätsbescheinigung nachweisen, welche historischen Flurstücke heutigen Flurstücken entsprechen.


Unschädlichkeitszeugnis

Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bei der Übertragung eines Teils (Trennstück) aus einem Grundstück bescheinigt, dass bestimmte Rechtsänderungen (Hypothek, Grund- oder Rentenschuld, dingliche Rechte) im Grundbuch für die Berechtigten unschädlich sind (keine negativen Auswirkungen haben) und diese Rechtsänderungen ohne die Zustimmung der Berechtigten einzuholen vorgenommen werden können. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Bewilligung (Zustimmung) der Berechtigten.


Bescheinigung nach §§ 1025 und 1026 BGB

Einige Grunddienstbarkeiten (zum Beispiel Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrechte) belasten nur Teile eines Grundstücks. Mit einer entsprechenden Bescheinigung nach § 1025 bzw. § 1026 BGB bescheinigt das Katasteramt den räumlichen Umfang einer solchen Grundstücksbelastung. Nach Vorlage einer solchen Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Belastung für die nicht betroffenen Teile des Grundstücks löschen.

KatasterbescheinigungenKataster, Grenzbescheinigung, Überbauten, Grenzüberschreitungen, Entfernungsbescheinigung, Liegenschaften, Identitätsbescheinigung, Unschädlichkeitszeugnis, Flurstücke, Flurstück, https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/bescheinigungen/Kosten Unschädlichkeitszeugnisse sind kostenpflichtig und werden mit mindestens 300,-- bis höchstens 3.000,-- EUR je nach Aufwand berechnet. Für die Bereitstellung von Bescheinigungen werden folgende Kosten fällig: Die Kosten betragen je angefangene viertel Arbeitsstunde 25 Euro.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Bescheinigungen

Entfernungsbescheinigung

Mit der Entfernungsbescheinigung bescheinigt das Katasteramt die amtlich ermittelte kürzeste Entfernung zwischen Anfangs- und Endpunkt einer bestimmten Wegstrecke.


Identitätsbescheinigungen

Mit einer Identitätsbescheinigung können historische Flurstücke ermittelt oder aktuelle Flurstücke aus historischen abgeleitet werden. Dieses ist z.B. bei der Nachforschung nach Rechten oder Berechtigten, die im Grundbuch eingetragen sind, erforderlich.
Das Katasteramt kann die Historie jedes Flurstücks lückenlos zurückverfolgen und daher über eine Identitätsbescheinigung nachweisen, welche historischen Flurstücke heutigen Flurstücken entsprechen.


Unschädlichkeitszeugnis

Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bei der Übertragung eines Teils (Trennstück) aus einem Grundstück bescheinigt, dass bestimmte Rechtsänderungen (Hypothek, Grund- oder Rentenschuld, dingliche Rechte) im Grundbuch für die Berechtigten unschädlich sind (keine negativen Auswirkungen haben) und diese Rechtsänderungen ohne die Zustimmung der Berechtigten einzuholen vorgenommen werden können. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Bewilligung (Zustimmung) der Berechtigten.


Bescheinigung nach §§ 1025 und 1026 BGB

Einige Grunddienstbarkeiten (zum Beispiel Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrechte) belasten nur Teile eines Grundstücks. Mit einer entsprechenden Bescheinigung nach § 1025 bzw. § 1026 BGB bescheinigt das Katasteramt den räumlichen Umfang einer solchen Grundstücksbelastung. Nach Vorlage einer solchen Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Belastung für die nicht betroffenen Teile des Grundstücks löschen.

Gebühren

Kosten
Unschädlichkeitszeugnisse sind kostenpflichtig und werden mit mindestens 300,-- bis höchstens 3.000,-- EUR je nach Aufwand berechnet.
Für die Bereitstellung von Bescheinigungen werden folgende Kosten fällig:
Die Kosten betragen je angefangene viertel Arbeitsstunde 25 Euro.

Form der Antragstellung

Die Bescheinigungen können Sie per Onlineantrag (siehe Hinweisbox), per Fax bzw. E-Mail: (Email: kataster.auskunft@kreis-kleve.de) oder persönlich beantragen.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
GIS-Koordinator,
Kataster und Vermessung,
GIS,
Stellv. Sachgebietsleitung,
Entfernungsbescheinigung,
Herr Müskens 02821 85-646
02821 85-660
E.228
GIS,
Katasterauskunft,
Entfernungsbescheinigung,
Frau Könings 02821 85-649
02821 85-620
E.232

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Bestellung von Katasterbescheinigungen Onlineantrag

Bestellung von Entfernungsbescheinigungen Onlineantrag