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BHV1

BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Rindern, die mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden einhergehen kann. Man unterscheidet eine Verlaufsform, bei der vor allem die Atemwege betroffen sind und eine zweite, die den Genitaltrakt betrifft.

Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich, können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten. Das macht die BHV1-Sanierung in Rinderbeständen sehr schwierig.

BHV1 verursacht insbesondere als „Handelserkrankung" durch Restriktionen bezüglich der Vermarktung von Rindern wirtschaftliche Verluste. Deswegen ist der entscheidende Grund zur BHV1-Bekämpfung mit dem Ziel der BHV1-Freiheit die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit beim Handel innerhalb und außerhalb der EU.

Für den Handel mit Rindern benötigt man grundsätzlich eine BHV1-Freiheitsbescheinigung. Diese ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • alle Rinder müssen frei sein von klinischen Erscheinungen, die auf eine BHV1-Infektion hindeuten
  • es werden regelmäßig serologische Kontrolluntersuchungen durchgeführt
  • die Rinder des Bestandes dürfen keinen Kontakt zu Rindern außerhalb des Bestandes, die nicht frei von einer BHV1-Infektion sind, gehabt haben
  • die Rinder des Bestandes dürfen nur von Bullen gedeckt worden sein, die frei von einer BHV1-Infektion sind oder mit Samen von Bullen besamt worden sein, der aus einer BHV1-freien Besamungsstation stammt
  • in den Bestand dürfen nur Rinder mit Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eingestellt worden sein.
BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Rindern, die mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden einhergehen kann. Man unterscheidet eine Verlaufsform, bei der vor allem die Atemwege betroffen sind und eine zweite, die den Genitaltrakt betrifft.Rinder, Rinderseuche, Bovine, Seuche, Seuchenbekämpfung, Beratung, Impfschutz, Tierärzte, Tierarzt, Tierseuche, Tiergesundheitsschutz, Herpesvirushttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/bhv1/Bezeichnung Höhe der Gebühr Ausstellung einer Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 BHV1-Verordnung 5,00 Euro - 100,00 Euro Prüfung von Anträgen auf Attestfähigkeit zum Zwecke der Ausstellung einer Bescheinigung über die Seuchenfreiheit eines Tieres, mehrerer Tiere (Sammelbescheinigung), eines Bestandes oder eines Gebietes mit oder ohne Ausstellung einer Bescheinigung Die Gebühr ergibt sich aus der Dauer der Amtshandlung. Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erteilung einer BHV1-Bescheinigung Antrag Einzeltierbescheinigung Antrag Bestandsbescheinigung
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

BHV1

BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Rindern, die mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden einhergehen kann. Man unterscheidet eine Verlaufsform, bei der vor allem die Atemwege betroffen sind und eine zweite, die den Genitaltrakt betrifft.

Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich, können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten. Das macht die BHV1-Sanierung in Rinderbeständen sehr schwierig.

BHV1 verursacht insbesondere als „Handelserkrankung" durch Restriktionen bezüglich der Vermarktung von Rindern wirtschaftliche Verluste. Deswegen ist der entscheidende Grund zur BHV1-Bekämpfung mit dem Ziel der BHV1-Freiheit die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit beim Handel innerhalb und außerhalb der EU.

Für den Handel mit Rindern benötigt man grundsätzlich eine BHV1-Freiheitsbescheinigung. Diese ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Aktuell
Die nordrheinwestfälischen Regierungsbezirke wurden in der Zwischenzeit alle als BHV1-freie Region nach Artikel 10 der Richtlinie
64/432/EWG anerkannt.

 

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Erteilung einer BHV1-Bescheinigung
  • Antrag Einzeltierbescheinigung
  • Antrag Bestandsbescheinigung

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Ausstellung einer Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 BHV1-Verordnung5,00 Euro - 100,00 Euro
Prüfung von Anträgen auf Attestfähigkeit zum Zwecke der Ausstellung einer Bescheinigung über die Seuchenfreiheit eines Tieres, mehrerer Tiere (Sammelbescheinigung), eines Bestandes oder eines Gebietes mit oder ohne Ausstellung einer BescheinigungDie Gebühr ergibt sich aus der Dauer der Amtshandlung.

Hinweise

Die jeweiligen BHV1-Bescheinigungen sind rechtzeitig vor dem Verkauf der Tiere zu beantragen!

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Lebensmittelüberwachung,
Tierschutz,
Tierseuchenbekämpfung,
Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung,
Frau Prinz 02821 85-820
02831 391-866
1.120
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Schoof 02821 85-715
02831 391-866
1.124
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Bos 02821 85-229
02821 85-230
1.773