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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Eingliederungszuschuss

Einige Bewerberinnen und Bewerber können bei einem Arbeitsantritt vielleicht nicht sofort die Leistung erbringen, die Sie sich konkret wünschen. Um eine Einstellung für Sie attraktiv zu gestalten, können wir Ihnen an diesem Punkt unsere Unterstützung durch einen monatlichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt anbieten. Die maximale Förderung umfasst 50 Prozent des Arbeitsentgelts für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Für ältere, schwerbehinderte und behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. Bei der Einstellung behinderter oder schwerbehinderter Menschen beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes. Die Förderdauer kann bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen gelten darüber hinaus besondere Förderregelungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Eingliederungszuschuss nur auf Antrag erhalten. Die Förderung muss bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrags beantragt worden sein.

Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt die Einstellung einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt.Eingliederungszuschuss, Arbeitsentgelt, Arbeitgeber, Arbeitnehmerhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/eingliederungszuschuss/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Eingliederungszuschuss

Einige Bewerberinnen und Bewerber können bei einem Arbeitsantritt vielleicht nicht sofort die Leistung erbringen, die Sie sich konkret wünschen. Um eine Einstellung für Sie attraktiv zu gestalten, können wir Ihnen an diesem Punkt unsere Unterstützung durch einen monatlichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt anbieten. Die maximale Förderung umfasst 50 Prozent des Arbeitsentgelts für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Für ältere, schwerbehinderte und behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. Bei der Einstellung behinderter oder schwerbehinderter Menschen beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes. Die Förderdauer kann bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen gelten darüber hinaus besondere Förderregelungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Eingliederungszuschuss nur auf Antrag erhalten. Die Förderung muss bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrags beantragt worden sein.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Frau Tophofen 02821 85-138
02821 85-550
E.217

Hinweis

Auch als Online-Antrag verfügbar

Antrag zur Förderung eines Eingliederungszuschusses - Onlineantrag