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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Fahrgastbeförderung

Neu ab 02.08.2021:

Das Personenbeförderungsrecht wird mit Wirkung ab 02.08.2021 geändert. Der Nachweis der Ortskundeprüfung wird ab diesem Zeitpunkt durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.

Aktuell ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an die Ausstellung des Fachkundenachweises gestellt werden. Auf Bundesebene wird derzeit an der inhaltlichen und formalen Ausgestaltung dieses neuen Nachweises gearbeitet. Diese Internetseite wird selbstverständlich unverzüglich aktualisiert, sobald nähere Informationen zur Bundesregelung vorliegen. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen zu dem Fachkundenachweis ab!

Neu eingeführt wird der gebündelte Bedarfsverkehr (§ 50 Personenbeförderungsgesetz). Bei dem gebündelten Bedarfsverkehr handelt es sich um die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, bei der mehrere Bedarfsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden.

Sie benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie

·         ein Taxi,

·         einen Krankenkraftwagen,

·         einen PKW im Linienverkehr,

·         einen PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen,

·         oder im gebündelten Bedarfsverkehr

fahren möchten, und in dem Fahrzeug Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Wenn Sie ein Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einen PKW im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen fahren möchten, in dem Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden, und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Fahrgastbeförderunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/fahrgastbefoerderung/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Erlaubnis Fahrgastbeförderung 43,90 Euro Polizeiliches Führungszeugnis 13,00 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung vollständig ausgefüllter Antrag Personalausweis oder Reisepass Kopie des Führerscheins augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre) ärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 1 Jahr) Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr) polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Fahrgastbeförderung

Neu ab 02.08.2021:

Das Personenbeförderungsrecht wird mit Wirkung ab 02.08.2021 geändert. Der Nachweis der Ortskundeprüfung wird ab diesem Zeitpunkt durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.

Aktuell ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an die Ausstellung des Fachkundenachweises gestellt werden. Auf Bundesebene wird derzeit an der inhaltlichen und formalen Ausgestaltung dieses neuen Nachweises gearbeitet. Diese Internetseite wird selbstverständlich unverzüglich aktualisiert, sobald nähere Informationen zur Bundesregelung vorliegen. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen zu dem Fachkundenachweis ab!

Neu eingeführt wird der gebündelte Bedarfsverkehr (§ 50 Personenbeförderungsgesetz). Bei dem gebündelten Bedarfsverkehr handelt es sich um die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, bei der mehrere Bedarfsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden.

Sie benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie

·         ein Taxi,

·         einen Krankenkraftwagen,

·         einen PKW im Linienverkehr,

·         einen PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen,

·         oder im gebündelten Bedarfsverkehr

fahren möchten, und in dem Fahrzeug Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  1. vollständig ausgefüllter Antrag
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. Kopie des Führerscheins
  4. augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  5. ärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  6. Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  7. polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Erlaubnis Fahrgastbeförderung43,90 Euro

Polizeiliches Führungszeugnis

13,00 Euro

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

mo - do8:00 - 16:00
fr8:00 - 12:30

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Althoff 02821 85-373
02821 85-590
E.503
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Fahrgastbeförderung,
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Herr Thüs 02821 85-359
02821 85-590
1.936
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau van Appeldorn 02821 85-595
02821 85-590
E.502
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Edikhanova 02821 85-535
02821 85-590
E.502
Umtausch von Führerscheinen,
Herr Noel 02821 85-535
02821 85-590
E.505

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar

Erteilung/Verlängerung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Onlineantrag