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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Grenzgängerkarte

Sie können eine Grenzgängerkarte beantragen, wenn Sie sich rechtmäßig in einem der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (z.B. in den Niederlanden) aufhalten, dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten. Diese berechtigt Sie, in der Bundesrepublik Deutschland eine Erwerbstätigkeit auszüben.

In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, eine Grenzgängerkarte für eine selbstständige Tätigkeit zu erhalten.

Eine Grenzgängerkarte ist kein Aufenthaltstitel. Sie vermittelt keine weitergehenden Rechte in Deutschland.

Der Antrag auf Erteilung einer Grenzgängerkarte ist bei der Ausländerbehörde zu stellen, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist.

Den für die Ausstellung einer Grenzgängerkarte benötigten Antrag finden Sie als Download oder Online-Dienst auf dieser Seite.

Hinweise zur Terminvergabe

Die Ausländerbehörde kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.

Sie haben die Möglichkeit, das nachstehende Kontaktformular für Terminanfragen zu nutzen.

Sie können eine Grenzgängerkarte beantragen, wenn Sie sich rechtmäßig in einem der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat aufahlten und in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen möchten. https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/grenzgaengerkarte/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Grenzgängerkarte

Sie können eine Grenzgängerkarte beantragen, wenn Sie sich rechtmäßig in einem der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (z.B. in den Niederlanden) aufhalten, dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten. Diese berechtigt Sie, in der Bundesrepublik Deutschland eine Erwerbstätigkeit auszüben.

In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, eine Grenzgängerkarte für eine selbstständige Tätigkeit zu erhalten.

Eine Grenzgängerkarte ist kein Aufenthaltstitel. Sie vermittelt keine weitergehenden Rechte in Deutschland.

Der Antrag auf Erteilung einer Grenzgängerkarte ist bei der Ausländerbehörde zu stellen, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist.

Den für die Ausstellung einer Grenzgängerkarte benötigten Antrag finden Sie als Download oder Online-Dienst auf dieser Seite.

Hinweise zur Terminvergabe

Die Ausländerbehörde kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.

Sie haben die Möglichkeit, das nachstehende Kontaktformular für Terminanfragen zu nutzen.

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