Großraum- und Schwertransporte
Großraum- und Schwertransporte werden teilweise mit Fahrzeugen durchgeführt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschreiten. Diese Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt wird. Zusätzlich muss der Kreis Kleve für den eigentlichen Transport eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilen.
Den Antrag zu § 70 StVZO finden Sie unter diesem Link.
Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich.
Die Kreisverwaltung nutzt das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte „VEMAGS“.
Den Link zur VEMAGS Antragstellung finden Sie auf dieser Seite. Zudem wird unter Dokumente auch noch der "Fax-Antrag" bereit gestellt.
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Erteilung einer Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwertransporte (Rahmengebühr) | 45 - 250 Euro |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Großraum- und Schwertransporte, |
Frau Puhl | 02821 85-358 02821 85-360 |
U.512 |