Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Handelsverkehr mit Nutztieren

Vor dem Transport von Nutztieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist eine Untersuchung durch einen amtlichen Tierarzt der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung erforderlich. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die jeweils vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen aus. Diese wird in der Online-Datenbank (TRACES) erfasst. Hierüber wird die jeweilige Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport informiert.

Für Tierhalter, die regelmäßig Nutztiere ins Ausland verbringen, empfehlen wir, sich als Handelsbeteiligte in Traces anzumelden. Ein solcher Zugang vereinfacht das Ausstellen der Bescheinigungen erheblich.

Bitte erfragen Sie das für Sie erforderliche Anmeldeformular bei den u. g. Ansprechpartnern.

Vor dem Transport von Nutztieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist eine Untersuchung durch einen amtlichen Tierarzt der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung erforderlich.Traces, Tiergesundheitsbescheinigungen, amtstierärztliche Untersuchung, Seuchenfreiheithttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/handelsverkehr-mit-nutztieren/Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Handelsverkehr mit Nutztieren - Untersuchung Anmeldeformular erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Handelsverkehr mit Nutztieren

Vor dem Transport von Nutztieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist eine Untersuchung durch einen amtlichen Tierarzt der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung erforderlich. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die jeweils vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen aus. Diese wird in der Online-Datenbank (TRACES) erfasst. Hierüber wird die jeweilige Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport informiert.

Für Tierhalter, die regelmäßig Nutztiere ins Ausland verbringen, empfehlen wir, sich als Handelsbeteiligte in Traces anzumelden. Ein solcher Zugang vereinfacht das Ausstellen der Bescheinigungen erheblich.

Bitte erfragen Sie das für Sie erforderliche Anmeldeformular bei den u. g. Ansprechpartnern.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Handelsverkehr mit Nutztieren - Untersuchung
  1. Anmeldeformular
  2. erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

Gebühren

Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

Hinweise

Die jeweiligen Transporte sind mindestens 48 Stunden vor der Verladung anzumelden!

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Gietemann 02821 85-7838
02821 85-230
1.778
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Dr. Johanns 02821 85-281
02821 85-230
1.777
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Bos 02821 85-229
02821 85-230
1.773