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Förderung in Kindertagespflege

Allgemeine Informationen

Die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Verbesserung der Familienfreundlichkeit ist ein zentrales Anliegen des Kreises Kleve. Ein Schwerpunkt ist dabei der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen liegt das Augenmerk auf der Förderung der Kindertagespflege, die zu einer qualifizierten Alternative zu bestehenden Einrichtungen ausgebaut und weiterentwickelt werden soll. Im Zusammenspiel mit Kindertageseinrichtungen sollen insofern verlässliche, flexible und passgenaue Angebotsstrukturen entstehen, die sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Qualität im Bereich Erziehung und Bildung gewährleisten.

Die Förderung in Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 SGB VIII ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sie umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.

Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern - TAG - und dem Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz- KICK - wird Kindertagespflege aufgewertet. Der Förderauftrag im § 22 SGB VIII gilt gleichermaßen für die Kindertagespflege wie für Kindertageseinrichtungen. Kindertagespflege trägt neben Kindertageseinrichtungen wesentlich zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern bei. Sie reagiert durch verlässliche, qualifizierte und flexible Betreuung entscheidend auf die Bedarfe von Familien.

In der Kindertagespflege ist die Förderung des Kindes in einer familienähnlichen Situation das herausragende Merkmal. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet.

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

Kindertagespflege hat die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und zu fördern. Darüber hinaus unterstützt sie Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.

Zum Spektrum der Kindertagespflege gehören die fachliche Beratung, die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, die Qualifikation der Tagespflegepersonen sowie die Gewährung von Geldleistungen.

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Merkblatt zur Pflegeerlaubnis

Erfassungsbogen für Tagespflegepersonen

Meldebogen zur An- und Abmeldung eines Kindes

"Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gesetzliche Grundlagen der Kindertagespflege

Informationen zur Erlaubnispflicht in der Kindertagespflege

Qualifizierung von Tagespflegepersonen

Was bleibt?! Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Erstattung von Versicherungsbeiträgen der Tagespflegeperson

Antrag Gewährung Mietkostenzuschuss

Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Links rechts auf dieser Seite.

 

Wer sind die Ansprechpartner der Kindertagespflege des Kreises Kleve?

Wenn Sie in Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer oder Kleve wohnen, dann wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt. Für alle anderen Wohnorte ist die Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve die richtige Anlaufstelle.

Bei pädagogischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in oder an die E-Mail Adresse: fachberatung-kindertagespflege@kreis-kleve.de

Mitarbeiter/inTelefonStädte und Gemeinden
Frau Neukart02821 / 85-753Issum, Kerken, Wachtendonk
Frau Schmitz

02821 / 85-7830

0151 / 43128268

Bedburg-Hau, Kranenburg, Rees
Frau Tönnihsen

02821 / 85-9011

0151 / 43141351

Kalkar, Uedem, Weeze
Frau Werner0151 / 43132038Rheurdt, Straelen

Bei wirtschaftlichen Fragen, z.B. zum Elterneinkommen oder Arbeitgebernachweisen, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der wirtschaftlichen Kindertagespflege oder an die E-Mail Adresse: tagespflege@kreis-kleve.de

Mitarbeiter/inTelefonZuordnung Nachname
Frau Braem02821 85-148A-K
Herr Getz02821 85-746L-Z
Die Förderung in Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 SGB VIII ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sie umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.Tagesmütter, Tagesmutter, Tagesvater, Tagesväter, Tagespflegehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/kindertagespflege/Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege Verbindliche Erklärung nach der Elternbeitragssatzung des Kreises Kleve zur Tagespflege des Kinde sowie die entsprechenden Nachweise oder Fragebogen zu den finanziellen Verhältnissen des Elternteils, bei dem das Kind lebt sowie die dazugehörigen Nachweise Arbeitszeitbescheinigungen Tagespflegevertrag Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Kindertagespflege

Allgemeine Informationen

Die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Verbesserung der Familienfreundlichkeit ist ein zentrales Anliegen des Kreises Kleve. Ein Schwerpunkt ist dabei der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen liegt das Augenmerk auf der Förderung der Kindertagespflege, die zu einer qualifizierten Alternative zu bestehenden Einrichtungen ausgebaut und weiterentwickelt werden soll. Im Zusammenspiel mit Kindertageseinrichtungen sollen insofern verlässliche, flexible und passgenaue Angebotsstrukturen entstehen, die sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Qualität im Bereich Erziehung und Bildung gewährleisten.

Die Förderung in Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 SGB VIII ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sie umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.

Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern - TAG - und dem Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz- KICK - wird Kindertagespflege aufgewertet. Der Förderauftrag im § 22 SGB VIII gilt gleichermaßen für die Kindertagespflege wie für Kindertageseinrichtungen. Kindertagespflege trägt neben Kindertageseinrichtungen wesentlich zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern bei. Sie reagiert durch verlässliche, qualifizierte und flexible Betreuung entscheidend auf die Bedarfe von Familien.

In der Kindertagespflege ist die Förderung des Kindes in einer familienähnlichen Situation das herausragende Merkmal. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet.

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

Kindertagespflege hat die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und zu fördern. Darüber hinaus unterstützt sie Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.

Zum Spektrum der Kindertagespflege gehören die fachliche Beratung, die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, die Qualifikation der Tagespflegepersonen sowie die Gewährung von Geldleistungen.

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Merkblatt zur Pflegeerlaubnis

Erfassungsbogen für Tagespflegepersonen

Meldebogen zur An- und Abmeldung eines Kindes

"Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gesetzliche Grundlagen der Kindertagespflege

Informationen zur Erlaubnispflicht in der Kindertagespflege

Qualifizierung von Tagespflegepersonen

Was bleibt?! Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Erstattung von Versicherungsbeiträgen der Tagespflegeperson

Antrag Gewährung Mietkostenzuschuss

Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Links rechts auf dieser Seite.

 

Wer sind die Ansprechpartner der Kindertagespflege des Kreises Kleve?

Wenn Sie in Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer oder Kleve wohnen, dann wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt. Für alle anderen Wohnorte ist die Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve die richtige Anlaufstelle.

Bei pädagogischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in oder an die E-Mail Adresse: fachberatung-kindertagespflege@kreis-kleve.de

Mitarbeiter/inTelefonStädte und Gemeinden
Frau Neukart02821 / 85-753Issum, Kerken, Wachtendonk
Frau Schmitz

02821 / 85-7830

0151 / 43128268

Bedburg-Hau, Kranenburg, Rees
Frau Tönnihsen

02821 / 85-9011

0151 / 43141351

Kalkar, Uedem, Weeze
Frau Werner0151 / 43132038Rheurdt, Straelen

Bei wirtschaftlichen Fragen, z.B. zum Elterneinkommen oder Arbeitgebernachweisen, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der wirtschaftlichen Kindertagespflege oder an die E-Mail Adresse: tagespflege@kreis-kleve.de

Mitarbeiter/inTelefonZuordnung Nachname
Frau Braem02821 85-148A-K
Herr Getz02821 85-746L-Z

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege
  • Verbindliche Erklärung nach der Elternbeitragssatzung des Kreises Kleve zur Tagespflege des Kinde sowie die entsprechenden Nachweise oder
  • Fragebogen zu den finanziellen Verhältnissen des Elternteils, bei dem das Kind lebt sowie die dazugehörigen Nachweise
  • Arbeitszeitbescheinigungen
  • Tagespflegevertrag

Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.

Hinweise

Der schriftliche Antrag auf finanzielle Förderung für die Tagespflegeperson ist von dem/den Personensorgeberechtigtem/n rechtzeitig vor Beginn des Betreuungsverhältnisses an die Kreisverwaltung Kleve zu richten. Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich. Maßgeblich ist der Eingang des Antrages bie der Kreisverwaltung Kleve.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

montags - freitags9:00 - 12:00
montags - donnerstags14:00 - 16:00

Es empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung


Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege Onlineantrag

Weiterbewilligungsantrag auf Förderung in der Kindertagespflege Onlineantrag

Erstattung von Versicherungsbeiträgen der Tagespflegeperson Onlineantrag

Antrag Gewährung Mietkostenzuschuss Onlineantrag