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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Teilhabe am Arbeitsmarkt - § 16i SGB II

Einigen langzeitarbeitslosen Personen gelingt es kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können.

Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach Beschäftigungsaufnahme.

Diese Förderung bietet im Rahmen der Teilhabe einen Lohnkostenzuschuss zur Förderung von Langzeitarbeitslosen ab 25 Jahre. Zur Zielgruppe gehören Menschen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und überwiegend erwerbslos waren.

Gefördert wird jeweils eine längerfristige, sozialversicherungspflichtige, öffentlich geförderte Beschäftigung. Die Förderhöhe ist jeweils nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt. In den ersten beiden Jahren beträgt sie 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Zusätzlich können Kosten für erforderliche Weiterbildungen übernommen werden.

Geförderte Beschäftigungen werden durch Coaches des Jobcenters begleitet. Das Coaching stellt sicher, dass die Beschäftigung sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Sie zufriedenstellend abläuft.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" hinterlegt.

Das Teilhabechancengesetz soll seit dem 01.01.2019 neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt schaffen. Dazu bietet das Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II einen degressiven Lohnkostenzuschuss von 100-70 Prozent für Arbeitgeber, die Kunden der speziellen Zielgruppe sozialversicherungspflichtig beschäftigen.Jobcenter, Arbeitgeber, Teilhabe am Arbeitsmarkt, Langzeitarbeitslose, arbeitsuchend, Arbeit, Teilhabechancengesetz, Förderinstrument, Lohnkostenzuschuss, Förderantraghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/teilhabe-am-arbeitsmarkt-16i-sgb-ii/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Teilhabe am Arbeitsmarkt - § 16i SGB II

Einigen langzeitarbeitslosen Personen gelingt es kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können.

Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach Beschäftigungsaufnahme.

Diese Förderung bietet im Rahmen der Teilhabe einen Lohnkostenzuschuss zur Förderung von Langzeitarbeitslosen ab 25 Jahre. Zur Zielgruppe gehören Menschen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und überwiegend erwerbslos waren.

Gefördert wird jeweils eine längerfristige, sozialversicherungspflichtige, öffentlich geförderte Beschäftigung. Die Förderhöhe ist jeweils nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt. In den ersten beiden Jahren beträgt sie 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Zusätzlich können Kosten für erforderliche Weiterbildungen übernommen werden.

Geförderte Beschäftigungen werden durch Coaches des Jobcenters begleitet. Das Coaching stellt sicher, dass die Beschäftigung sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Sie zufriedenstellend abläuft.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" hinterlegt.


Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Bewilligung einer Förderung nach § 16i SGB II - Förderantrag Arbeitgeber online