Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Veranstaltungen auf oder an Straßen

Veranstaltungen (z. B. Straßenrennen, Radrennen, Schützenumzüge, St. Martinsumzüge), die auf Straßen stattfinden sollen, sind erlaubnispflichtig. Des Weiteren ist auch für Veranstaltungen, die zwar nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden, sich jedoch auf den Straßenverkehr auswirken können, ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen. Das Antragsformular mit Angabe der erforderlichen Unterlagen ist auf dieser Seite verfügbar. Zudem finden Sie ebenfalls einen Online-Antrag auf dieser Seite. Die Antragstellung mit dem Online-Antrag ist allerdings nur der für die Veranstaltung verantwortlichen Person möglich.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn sich der Veranstaltungsort dort befindet), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für die von Ihnen geplante Veranstaltung ein Antrag erforderlich ist, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Veranstaltungen (z. B. Straßenrennen, Radrennen, Schützenumzüge, St. Martinsumzüge), die auf Straßen stattfinden sollen, sind erlaubnispflichtig. Des Weiteren ist auch für Veranstaltungen, die zwar nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden, sich jedoch auf den Straßenverkehr auswirken können, ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen. https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/veranstaltungen-auf-oder-an-strassen/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Veranstaltungen auf Straßen / Genehmigung (Rahmengebühr) 35,00 - 340,00 Euro
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Veranstaltungen auf oder an Straßen

Veranstaltungen (z. B. Straßenrennen, Radrennen, Schützenumzüge, St. Martinsumzüge), die auf Straßen stattfinden sollen, sind erlaubnispflichtig. Des Weiteren ist auch für Veranstaltungen, die zwar nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden, sich jedoch auf den Straßenverkehr auswirken können, ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen. Das Antragsformular mit Angabe der erforderlichen Unterlagen ist auf dieser Seite verfügbar. Zudem finden Sie ebenfalls einen Online-Antrag auf dieser Seite. Die Antragstellung mit dem Online-Antrag ist allerdings nur der für die Veranstaltung verantwortlichen Person möglich.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn sich der Veranstaltungsort dort befindet), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für die von Ihnen geplante Veranstaltung ein Antrag erforderlich ist, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Veranstaltungen auf Straßen / Genehmigung (Rahmengebühr)35,00 - 340,00 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Ausnahmegenehmigungen von der StVO,
Veranstaltungen auf oder an Straßen,
Herr Hillen 02821 85-268
02821 85-708
E.509

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Online-Antrag Veranstaltungen auf Straßen mit eID

Die Antragstellung mit diesem Online-Antrag ist nur der für die Veranstaltung verantwortlichen Person möglich, da sie sich im Antrag mit dem Personalausweis (eID) anmelden muss. Wenn Sie nicht als Verantwortliche/r für die Veranstaltung benannt werden, muss der Antrag über das pdf-Formular unter "Dokumente" gestellt werden.