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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Verlust und Diebstahl von Dokumenten

Was ist zu tun bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweisdokuments und / oder eines aufenthaltsrechtlichen Dokumentes?

Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl ihres Ausweisdokuments und / oder aufenthaltsrechtlicher Dokumente unverzüglich mitzuteilen.

Eine entsprechende Meldepflicht betrifft folgende Dokumente:

·         Nationalpass oder Reiseausweis

·         Passersatz

·         Ausweisersatz

·         Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

·         Fiktionsbescheinigung

·         Zusatzblatt

·         Duldung

·         Gestattung

·         sonstige aufenthaltsrechtliche Dokumente

Bitte prüfen Sie zunächst gründlich, ob es sich um einen Verlust oder einen tatsächlichen Diebstahl Ihres Dokumentes handelt. Hiervon ist abhängig, ob die Ausländerbehörde oder eine Polizeidienstelle zu beteiligen ist.

Verlust

Bei einem Verlust fragen Sie bitte zunächst bei dem Fundbüro Ihres Wohnortes nach, ob Ihr Dokument eventuell gefunden wurde. So können Sie unter Umständen Zeit und Kosten vermeiden, die mit der Beantragung neuer Dokumente verbunden sind.

Wenn Ihr Dokument dauerhaft verloren ist, können Sie hier eine Verlustmeldung an die Ausländerbehörde vornehmen.

Wenn in Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, sollten Sie diese zu Ihrem eigenen Schutz sperren, um einen möglichen Missbrauch Ihrer Daten zu vermeiden. Die Sperrung können Sie telefonisch – weltweit und kostenlos – über die Hotline 116 116 veranlassen. Hierzu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar. Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel wiedergefunden haben, können Sie bei der Ausländerbehörde die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beantragen.

Sollen Sie Ihre Dokumente wiedergefunden haben oder eine Entsperrung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an folgende Email-Adresse der Ausländerbehörde:

abh@kreis-kleve.de

Den Verlust der Dokumente können Sie auch über den Online-Antrag der Ausländerbehörde mitteilen.

Diebstahl

Sollte ein Diebstahl Ihrer Dokumente erfolgt sein, erstatten Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle.

Ein unterstützendes Dokument zur Vorlage bei der örtlichen Polizeidienststelle finden Sie hier. (Bitte ausfüllen)

Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl ihres Ausweisdokuments und / oder aufenthaltsrechtlicher Dokumente unverzüglich mitzuteilen. Weitere Informationen finden Sie hierhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/verlust-und-diebstahl-von-dokumenten/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Verlust und Diebstahl von Dokumenten

Was ist zu tun bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweisdokuments und / oder eines aufenthaltsrechtlichen Dokumentes?

Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl ihres Ausweisdokuments und / oder aufenthaltsrechtlicher Dokumente unverzüglich mitzuteilen.

Eine entsprechende Meldepflicht betrifft folgende Dokumente:

·         Nationalpass oder Reiseausweis

·         Passersatz

·         Ausweisersatz

·         Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

·         Fiktionsbescheinigung

·         Zusatzblatt

·         Duldung

·         Gestattung

·         sonstige aufenthaltsrechtliche Dokumente

Bitte prüfen Sie zunächst gründlich, ob es sich um einen Verlust oder einen tatsächlichen Diebstahl Ihres Dokumentes handelt. Hiervon ist abhängig, ob die Ausländerbehörde oder eine Polizeidienstelle zu beteiligen ist.

Verlust

Bei einem Verlust fragen Sie bitte zunächst bei dem Fundbüro Ihres Wohnortes nach, ob Ihr Dokument eventuell gefunden wurde. So können Sie unter Umständen Zeit und Kosten vermeiden, die mit der Beantragung neuer Dokumente verbunden sind.

Wenn Ihr Dokument dauerhaft verloren ist, können Sie hier eine Verlustmeldung an die Ausländerbehörde vornehmen.

Wenn in Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, sollten Sie diese zu Ihrem eigenen Schutz sperren, um einen möglichen Missbrauch Ihrer Daten zu vermeiden. Die Sperrung können Sie telefonisch – weltweit und kostenlos – über die Hotline 116 116 veranlassen. Hierzu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar. Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel wiedergefunden haben, können Sie bei der Ausländerbehörde die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beantragen.

Sollen Sie Ihre Dokumente wiedergefunden haben oder eine Entsperrung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an folgende Email-Adresse der Ausländerbehörde:

abh@kreis-kleve.de

Den Verlust der Dokumente können Sie auch über den Online-Antrag der Ausländerbehörde mitteilen.

Diebstahl

Sollte ein Diebstahl Ihrer Dokumente erfolgt sein, erstatten Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle.

Ein unterstützendes Dokument zur Vorlage bei der örtlichen Polizeidienststelle finden Sie hier. (Bitte ausfüllen)


Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Verlusterklärung von Dokumenten gegenüber der Ausländerbehörde Online-Formular