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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Pflegefamilien - Die Beteiligten

Die Umstände, die zur Einrichtung eines Pflegeverhältnisses führen, bringen vielfach emotionale Belastungen mit sich. Alle Beteiligten bringen ihre ganz persönlichen Erwartungen, Hoffnungen und andererseits auch eine Portion Misstrauen mit ein.

Die Kinder und die Jugendlichen

Für ein Kind oder einen Jugendlichen ist der Wechsel in eine andere Familie immer eine einschneidende Erfahrung. Es verlässt den vertrauten Lebensbereich und wird mit einem neuen Familiensystem konfrontiert, in dem neue Regeln gelten. Bisherige Gewohnheiten und Verhaltensregeln werden in Frage gestellt. Hat das Kind oder der Jugendliche in der Ursprungsfamilie traumatische Erfahrungen gemacht, so kann in diesem Wechsel eine wichtige Chance für eine Stabilisierung liegen.

Die leiblichen Eltern

Für die leiblichen Eltern ist die Abgabe des Kindes in der Regel eine schmerzhafte Erfahrung. Sie haben möglicherweise Schuldgefühle, leiden unter der Trennung und haben Angst ihr Kind ganz zu verlieren. Sie müssen lernen, dass ihr Kind zeitweise oder auf Dauer in einer anderen Familie lebt und sich dort wohlfühlt.

Die Pflegeeltern

Pflegeeltern haben eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Daher sind vor der Aufnahme eines Pflegekindes viele Gespräche und Beratungen erforderlich, um die individuellen Bedürfnisse des Pflegekindes, aber auch die der Eltern und Pflegeeltern zu erkennen. Die Pflegefamilien leben oft in einer zwiespältigen Situation: Sie gewinnen das Pflegekind lieb und gehen eine Bindung zu ihm ein. Gleichzeitig leben die Pflegefamilien aber auch mit dem Gedanken, das Kind möglicherweise wieder in seine Herkunftsfamilie zurückgeben zu müssen.

Richtlinie über die Gewährung von Nebenleistungen zum Unterhalt junger Menschen gemäß §39 SGB VIII, sowie von Krankenhilfe nach §40 SGB VII

Mit Datum vom 29 Juini 2021 hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Kleve eine neue Richtlinie über die Gewährung von Nebenleistungen zum Unterhalt junger Menschen gemäß §39 SGB VIII, sowie von Krankenhilfe gemäß §40 SGB VIII, beschlossen. Diese Richtlinie tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.

 

Die Richtlinie steht auf dieser Seite als Download bereit.