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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft

Welche Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich?

Landwirtschaftliche Betriebe benötigen neben den vorhandenen Dauerarbeitskräften auch regelmäßig zeitlich befristet zusätzliche zuverlässige Arbeitnehmer, sog. Saisonbeschäftigte. In landwirtschaftlichen Betrieben im Kreis Kleve gibt es vielfältige Einsatzgebiete. Der Schwerpunkt liegt auf den Produkten Spargel, Gurken, sonstiges Gemüse und Blumen. Die Betriebe erzeugen und ernten nicht nur die landwirtschaftlichen Produkte, sondern sie verpacken, etikettieren und liefern teilweise auch direkt an den Einzelhandel aus. Saisonarbeitskräfte werden nicht nur in der unmittelbaren Ernte, sondern auch vorgelagert bei der Aussaat und der Anzucht, als auch nachgelagert beim Sortieren, Verpacken, Transport und Verkauf benötigt. Die Betriebe benötigen z.B.: Gartenbauhelfer, Kommissionierer, Hilfskräfte, Gabelstaplerfahrer, Spargelstecher, Spargelsortierer, Lagerarbeiter, etc. Für Arbeitslose existiert hier ein beachtliches Beschäftigungspotential.

Welche finanziellen Vorteile bieten sich?

Arbeitslose können durch eine Tätigkeit als Saisonarbeitskraft zumindest vorübergehend die Arbeitslosigkeit beenden und haben zusätzliches Geld im Portemonnaie. Die Beschäftigung ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und wird tariflich entlohnt. Zusätzlich können Arbeitslose über ihren Fallmanager in der Wohnortgemeinde finanzielle Zuschüsse erhalten. Als Unterstützung kann einem Empfänger von Arbeitslosengeld II ein so genanntes Einstiegsgeld gewährt werden. Für dieses Einstiegsgeld gilt: „Gutes Geld für gute Arbeit"

Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zur tariflichen Entlohnung des Saisonbetriebes ausgezahlt und wird nicht auf das evt. weiterhin notwendige Arbeitslosengeld angerechnet. Die Höhe des Einstiegsgeldes wird individuell berechnet. Kriterien wie Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit, Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft und Einsatzdauer in der Saisonbeschäftigung werden berücksichtigt.

Berechnungsbeispiele, die zeigen wieviel Geld im Portemonnaie übrig bleibt, finden Sie im Downloadbereich rechts.

Welche Anforderungen werden gestellt?

Arbeitnehmer müssen im Bedarfsfall sehr kurzfristig einsetzbar sein und besondere Anforderungen erfüllen:

Interesse?

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich in allen Städten und Gemeinden im Kreis Kleve.

Bitte wenden Sie sich an Ihre/n Arbeitsvermittler/in in Ihrer Wohnortgemeinde. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Herr Beltermann 02821 85-121
02821 85-550
E.226