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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Rauchmeldertag

Rauchmeldertag 2019!

 

Freitag, 13. September 2019

 

Logo Lebensretter - Kind

In diesem Jahr gibt es wieder einen Rauchmeldertag, der an den Schutz eines jeden appelliert.

Am Freitag, dem 13. September 2019, ist wieder Rauchmeldertag! In diesem Jahr geht es schwerpunktmäßig um das richtige Verhalten im Brandfall.

Der Kreis Kleve unterstützt diesen bundesweiten Aktionstag.

Der Landtag in NRW hat eine Rauchwarnmelder-Pflicht beschlossen. Die hierfür erforderliche gesetzliche Grundlage wurde durch eine Änderung der Landesbauordnung geschaffen. Die gesetzliche Änderung trat mit Wirkung vom 01.04.2013 in Kraft.

Hiernach müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Im selbst genutzten Wohnraum obliegt diese Pflicht dem Eigentümer.

Der Mindestschutz ist mit batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern gewährleistet. Allerdings dürfen nur Rauchwarnmelder eingebaut werden, die nach der DIN EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und ein entsprechendes CE-Zeichen tragen.

Über den u. a. Link zu Rauchmelder-Lebensretter können Sie weitere hilfreiche Informationen (Anwendungsnorm für Planung, Einbau etc.) finden.

Weitere Informationen (Tipps, Film, etc.) finden Sie unter folgendem Link

www.rauchmelder-lebensretter.de

 

rauchmelder