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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht Grundsicherung für Arbeitssuchende April 2023

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Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im April 2023 gestiegen auf nunmehr 8.126 Bedarfsgemeinschaften (+144). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 1063 niedriger, nämlich bei 7.063.

 

In den aktuell 8.126 Bedarfsgemeinschaften leben 15.047 Menschen, davon 11.004 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.043 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder.

 

Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 54,8 %.


Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,4 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,2 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,6 %, in Viersen bei 6 % und in Borken bei 4,6 %

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Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Dezember 2022 wurden insgesamt 118 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-58). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-3).

 

Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Dezember 2022 liegt diese Quote kreisweit bei 20,5 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 13,7 % in Wachtendonk bis 32,2 % in Kalkar.


Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im März 2023 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 11,09 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,37 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.


Im März wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 469,54 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 369,23 € je BG in Weeze bis 541,72 € je BG in Kerken.

 

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 462,00 € und im Landesvergleich bei 470,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 406,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 428,00 €, in Borken bei 399,00 € und in Viersen bei 442,00 €.