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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht Grundsicherung für Arbeitssuchende Februar 2024

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bürgergeldbeziehenden Bedarfsgemeinschaften im Februar 2024 gestiegen auf nunmehr 8.422 Bedarfsgemeinschaften (+127).

Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 495 niedriger, nämlich bei 7.927.
In den aktuell 8.422 Bedarfsgemeinschaften leben 15.571 Menschen, davon 11.463 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.108 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte - in der Regel Kinder.
Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren.

Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,3 %.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,5 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,4 %, in Viersen bei 6 % und in Borken bei 4,5 %.


Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Oktober 2023 wurden insgesamt 162 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-6). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat hingegen erhöht (+7).


Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Oktober 2023 liegt diese Quote kreisweit bei 17,9 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 12,1 % in Rheurdt bis 25,4 % in Straelen.


Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Januar 2024 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 11,78 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,45 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.
Im Januar wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 474,98 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 349,53 € je BG in Kranenburg bis 532,18 € je BG in Geldern.
Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 491,00 € und im Landesvergleich bei 492,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 412,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 436,00 €, in Borken bei 425,00 € und in Viersen bei 456,00 €.