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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht Grundsicherung für Arbeitssuchende Januar 2024

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bürgergeldbeziehenden Bedarfsgemeinschaften im Januar 2024 gefallen auf nunmehr 8.295 Bedarfsgemeinschaften (-51).
Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 422 niedriger, nämlich bei 7.873.
In den aktuell 8.295 Bedarfsgemeinschaften leben 15.416 Menschen, davon 11.348 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.068 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte - in der Regel Kinder.
Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,9 %.

Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,6 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,1 %
In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,5 %, in Viersen bei 6 % und in Borken bei 4,7 %.

 

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im September 2023 wurden insgesamt 229 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat
gesunken (-21). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem
Vorjahresmonat hingegen erhöht (+6).


Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im September 2023 liegt
diese Quote kreisweit bei 18,1 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 14,8 % in Uedem bis 27,3 % in Kalkar.


Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Dezember 2023 ein Gesamtbetrag in
Höhe von rund 11,89 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,39 Mio. € für die
Kosten der Unterkunft.

 

Im Dezember wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 455,90 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt.
Die Kostenspanne reicht von 313,07 € je BG in Bedburg-Hau bis 518,13 € je BG in Geldern.

 

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je
Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 486,00 € und im
Landesvergleich bei 488,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 413,00 €
ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 433,00 €, in Borken bei 428,00 € und in
Viersen bei 454,00 €.