Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht Grundsicherung für Arbeitssuchende März 2024

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bürgergeldbeziehenden Bedarfsgemeinschaften im März 2024 gestiegen auf nunmehr 8.511 Bedarfsgemeinschaften (+89).

Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 529 niedriger, nämlich bei 7.982.

In den aktuell 8.511 Bedarfsgemeinschaften leben 15.751 Menschen, davon 11.595 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.156 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte - in der Regel Kinder.
Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 52,6 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,6 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,5 %, in Viersen bei 6 % und in Borken bei 4,6 %.


Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im November 2023 wurden insgesamt 179 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+3). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls erhöht(+11).


Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im November 2023 liegt diese Quote kreisweit bei 17,9 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 11,8 % in Rheurdt bis 27,8 % in Kranenburg.

 

Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Februar 2024 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 12,82 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,5 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.
Im Februar wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 486,21 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 357,80 € je BG in Rheurdt bis 542,18 € je BG in Goch.
Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 494,00 € und im Landesvergleich bei 496,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 416,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 442,00 €, in Borken bei 427,00 € und in Viersen bei 463,00 €.