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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht Grundsicherung für Arbeitssuchende Mai 2023

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Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Mai 2023 gestiegen auf nunmehr 8.137 Bedarfsgemeinschaften (+11).

Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 1130 niedriger, nämlich bei 7.007.
In den aktuell 8.137 Bedarfsgemeinschaften leben 15.132 Menschen, davon 11.031 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.101 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder.

Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren.

Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 54,7 %.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,5 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,2 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,5 %, in Viersen bei 6,1 % und in Borken bei 4,6 %.


Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Januar 2023 wurden insgesamt 105 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert.
Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-31).

Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-24).

 

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Januar 2023 liegt diese Quote kreisweit bei 20 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 14,1 % in Wachtendonk bis 31,2 % inKalkar.


Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im April 2023 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 10,78 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,34 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.
Im April wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 452,35 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 377,11 € je BG in Bedburg-Hau bis 487,60 € je BG in Kevelaer.

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 471,00 € und im Landesvergleich bei 478,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 411,00 € ausgewiesen.

In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 429,00 €, in Borken bei 399,00 € und in Viersen bei 441,00 €.