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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung

Häufig werden Fahrzeuge in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland gebracht. Bei einer Zulassung des Fahrzeuges verbleiben die deutschen Fahrzeugdokumente und die Kennzeichen im Ausland. Dann ist eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland  nicht mehr möglich.

Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der frühere Halter eintreten muss.

Vermeiden Sie es daher, ein noch zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen. Wenn Sie wissen, dass ein Fahrzeug exportiert werden soll bzw. wenn Sie selbst den Export vornehmen möchten, melden Sie es vorher ab und beantragen gegebenenfalls die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und eine Internationale Zulassung.

Damit haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb einer zuvor festgelegten Frist von 30 Tagen zu exportieren.

Kfz-Zulassung - Termin buchen

 TelefonFaxnummer
Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

 

Häufig werden Fahrzeuge in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland gebracht. Bei einer Zulassung des Fahrzeuges verbleiben die deutschen Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen im Ausland. Dann ist eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland  nicht mehr möglich. Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der frühere Halter eintreten muss.Straßenverkehr, Zulassung, Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/ausfuhrkennzeichen-mit-internationaler-zulassung/GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung Rahmengebühr - je nach Aufwand 33,90 Euro bis 60,40 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eine 3-fach Versicherungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen eine noch gültige HU (Hauptuntersuchungs)-Bescheinigung eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist der neue Fahrzeughalter muss persönlich zur Zulassungsstelle kommen Ausweis im Original und Meldebestätigung Das Fahrzeug ist bei der Straßenverkehrsbehörde vorzuführen.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung

Häufig werden Fahrzeuge in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland gebracht. Bei einer Zulassung des Fahrzeuges verbleiben die deutschen Fahrzeugdokumente und die Kennzeichen im Ausland. Dann ist eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland  nicht mehr möglich.

Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der frühere Halter eintreten muss.

Vermeiden Sie es daher, ein noch zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen. Wenn Sie wissen, dass ein Fahrzeug exportiert werden soll bzw. wenn Sie selbst den Export vornehmen möchten, melden Sie es vorher ab und beantragen gegebenenfalls die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und eine Internationale Zulassung.

Damit haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb einer zuvor festgelegten Frist von 30 Tagen zu exportieren.

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Allgemeine Informationen02821 85-52102821 85-590

 

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung
  1. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  3. eine 3-fach Versicherungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen
  4. eine noch gültige HU (Hauptuntersuchungs)-Bescheinigung
  5. eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  6. Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  7. der neue Fahrzeughalter muss persönlich zur Zulassungsstelle kommen
  8. Ausweis im Original und Meldebestätigung

Das Fahrzeug ist bei der Straßenverkehrsbehörde vorzuführen.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Ausfuhrkennzeichen mit
internationaler Zulassung
Rahmengebühr - je nach Aufwand
33,90 Euro bis 60,40 Euro