Geschwindigkeitskontrollen sind ein wichtiger Beitrag für mehr Verkehrssicherheit
Jahr für Jahr sterben Menschen auf unseren Straßen, viele werden - teilweise lebensgefährlich - verletzt. Dabei zählt zu schnelles Fahren zu den Hauptunfallursachen mit oftmals erheblichen Folgen für die Unfallopfer.
Daher ist es im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden wichtig, die Einhaltung der Geschwindigkeit zu überwachen und so zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen.
Die Kreisverwaltung führt Geschwindigkeitskontrollen an so genannten „Gefahrenstellen“ durch. Hierbei handelt es sich insbesondere um Stellen mit bereits bestehender Unfallhäufung oder um Stellen, an denen aus anderen Gründen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Dies können beispielsweise Streckenabschnitte sein, die vermehrt von Fußgängerinnen bzw. Fußgängern sowie Radfahrerinnen bzw. Radfahrern genutzt werden oder die in der Nähe von Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Senioreneinrichtungen liegen.
Bitte tragen Sie durch Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten mit zur wirksamen Unfallprävention im Kreis Kleve bei!
Wochenübersicht für die mobilen Messstellen
Die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt aktuell mit zwei mobilen Fahrzeugen - ausgestattet mit laserbasierter Messtechnik - sowie einer semistationären Messanlage (sogenannter Blitzanhänger). Die Wochenübersicht über die mobilen Geschwindigkeitskontrollen des Kreises Kleve finden Sie hier.
Eine Änderung dieser Planung aus unvorhersehbaren organisatorischen oder örtlichen Gründen (z. B. technische Probleme, widrige Witterung oder Personalausfall) bleibt vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der geplanten Messungen.
Bitte beachten Sie, dass neben der Kreisverwaltung auch die Kreispolizeibehörde im gesamten Kreisgebiet Geschwindigkeitsmessungen durchführt.
Ein Verzeichnis der möglichen Standorte für mobile Geschwindigkeitskontrollen finden Sie hier.
Hierbei handelt es sich um kein starres Verzeichnis. Regelmäßig werden weitere Standorte von der Unfallkommission, der Polizei, den Städten und Gemeinden und den Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis Kleve vorgeschlagen. Diese werden anschließend hinsichtlich der rechtlichen und technischen Realisierbarkeit geprüft und gegebenenfalls in das Verzeichnis aufgenommen. Nur so kann den Bedürfnissen aller Betroffenen und insbesondere den Bedürfnissen der schwächeren Verkehrsteilnehmenden ausreichend Rechnung getragen werden.