Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung

Häufig werden Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland gebracht. Bei einer Zulassung des Fahrzeuges verbleiben die deutschen Fahrzeugdokumente und die Kennzeichenschilder im Ausland. Dann ist eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland  nicht mehr möglich.

Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der frühere Fahrzeughaltende eintreten muss.

Vermeiden Sie es daher, ein noch zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen. Wenn Sie wissen, dass ein Fahrzeug exportiert werden soll bzw. wenn Sie selbst den Export vornehmen möchten, melden Sie es vorher ab und beantragen gegebenenfalls die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und eine Internationale Zulassung.

Damit haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb einer zuvor festgelegten Frist von 30 Tagen zu exportieren.

Voraussetzungen

  1. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  3. eine 3-fach Versicherungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen
  4. eine noch gültige HU (Hauptuntersuchungs)-Bescheinigung
  5. eine vom Fahrzeughaltende - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  6. Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  7. der neue Fahrzeughalter muss persönlich zur Zulassungsstelle kommen
  8. Ausweis im Original und Meldebestätigung

Wichtiger Hinweis: Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle vorzuführen!