Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) können Sie bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen.
Voraussetzungen
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige, ggf. zusätzlich Verlusterklärung, wenn die Anzeige nicht vom Halter aufgegeben wurde
- bei Verlust die Verlusterklärung des Fahrzeughaltenden bzw. letzten nachweislichen Inhabers
- Kopie des gültigen Ausweises des Fahrzeughaltenden bzw. letzten Inhabers
- die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- ggf. Fahrzeugbrief, wenn die Dokumente vor 2006 ausgestellt wurden