Bei Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse innerhalb des Kreises Kleve sind Sie dazu verpflichtet, die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen.
Voraussetzungen
Zulassungsbescheinigung Teil I (bei einem "alten Fahrzeugschein" bitte auch den Fahrzeugbrief -heute: Zulassungsbescheinigung Teil II- mitbringen)