Amtsärztlicher Dienst

Gesundheit - Stethoskop

Der Amtsärztliche Dienst stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstattet ärztliche Gutachten soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist. 

Die für solche Bescheinigungen und Gutachten erforderlichen gesundheitlichen Untersuchungen werden von den Amtsärztinnen und Amtsärzten der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten durchgeführt.

Bei Begutachtungen von Einzelpersonen handelt es sich häufig um Einstellungsuntersuchungen, Feststellung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, Beurteilung der Dienstfähigkeit sowie sozialmedizinische Begutachtungen (Sozialgesetzgebung, Gerichtsgutachten, Beihilfeangelegenheiten).

Wer kann eine Begutachtung in Auftrag geben?

Eine Begutachtung wird nur dann durchgeführt, wenn dies durch bundes- oder landesrechtliche Vorgaben vorgesehen ist.

Auftraggeber sind häufig Behörden, Gerichte, öffentlich- rechtliche Institutionen oder vergleichbare Einrichtungen.

Aber auch Privatpersonen können eine Begutachtung in Auftrag geben - zum Beispiel bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit oder der Beantragung einer Kurmaßnahme.

 

Wie kann eine Begutachtung in Auftrag gegeben werden?

  • Behörden, Gerichte, öffentlich-rechtliche Institutionen oder vergleichbare Einrichtungen können den Auftrag
    • über das Besondere Behördenpostfach (BeBPo),
    • per DE-Mail oder 
    • per Post an Kreis Kleve, Abt. 5.1, Nassauerallee 16, 47533 Kleve

    übermitteln.

  • Privatpersonen können den Auftrag
    • über das Online-Formular (wird nachträglich verlinkt) oder
    • per Post an Kreis Kleve, Abt. 5.1, Nassauerallee 16, 47533 Kleve

    übermitteln.

 

Wie wird ein Untersuchungstermin vereinbart?

  • Die Termine werden vom Gesundheitsamt vereinbart und können nicht frei gewählt werden. 
  • Sie erhalten zu gegebener Zeit eine Einladung.

Wo finden die Untersuchungen statt?

Die amtsärztlichen Untersuchungen finden in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes Kleve sowie an der Nebenstelle Geldern statt.

Untersuchungen im Gesundheitsamt Kleve

  • Das Gesundheitsamt Kleve, Nassauerallee 16, 47533 Kleve untersucht Personen aus den "nördlichen Kommunen" im Kreisgebiet: 

  •  Hier gelangen Sie zur Anfahrtsskizze und Wegbeschreibung.

Untersuchungen in der Nebenstelle Geldern

  • Die Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Geldern, Boeckelter Weg 2, 47608 Geldern untersucht Personen aus den "südlichen Wohnortkommunen" im Kreisgebiet: 
     

  • Hier gelangen Sie zur Anfahrtsskizze und Wegbeschreibung.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen in Ausnahmefällen eine abweichende Zuweisung des Untersuchungsortes möglich sein kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen des Begutachtungsverfahren wird Ihnen (in der Regel schriftlich), mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden.

Häufig handelt es sich hierbei um einen ausgefüllten Anamnesebogen, der Ihnen vorab zur Verfügung gestellt wird sowie weitere benötigte medizinische Unterlagen oder Schweigepflichtentbindungen gegenüber behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Sofern Sie zu einer Untersuchung eingeladen werden, ist bitte der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Fallen Gebühren an?

  • Die Inanspruchnahme von amtsärztlichen Stellungnahmen, Zeugnissen und Gutachten ist gebührenpflichtig.
  • Aufgrund der unterschiedlichsten Fragestellungen und Vielfalt der anzuwendenden Gebührenordnung kann ein Gebührenrahmen nicht pauschal genannt werden. Erst nach der Untersuchung der Person und nach Erstellung der Stellungnahme wird die Gebühr in Abhängigkeit verschiedener Faktoren festgelegt.