Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge führt der zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Untersuchungen in Schulen, Kindergärten und Kindertageseinrichtungen durch.
Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen
Der zahnärztliche Dienst des Kreises Kleve bietet in den Kindergärten und Kindertageseinrichtungen einmal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung an.
Bei dem Besuch der zahnmedizinischen Teams können die Kinder auf freiwilliger Basis und in vertrauter Umgebung erste Erfahrungen mit der zahnärztlichen Untersuchung machen.
Zahnerkrankungen oder Kieferfehlstellungen können durch die zusätzliche Untersuchung noch früher festgestellt werden.
Sollte ein Behandlungs- oder Beratungsbedarf festgestellt werden, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Empfehlung, einen Termin bei ihrer Hauszahnärztin oder ihrem Hauszahnarzt bzw. einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden zu vereinbaren.
Für die Untersuchung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.
Reihenuntersuchungen in Grundschulen und Förderschulen
Auch in den Grund- und Förderschulen werden - abhängig vom Kariesrisikoprofil der jeweiligen Schule-, ein- bis zweimal jährlich Reihenuntersuchungen durch den zahnärztlichen Dienst des Kreises Kleve durchgeführt.
Diese ersetzen nicht die halbjährliche Untersuchung bei der Hauszahnärztin oder Hauszahnarzt, sondern stellen eine zusätzliche Möglichkeit zur frühzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dar.
Sollte ein Behandlungs- oder Beratungsbedarf festgestellt werden, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Empfehlung, einen Termin bei ihrer Hauszahnärztin oder ihrem Hauszahnarzt bzw. einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden zu vereinbaren.
Die Teilnahme an der zahnmedizinischen Reihenuntersuchung ist für Schülerinnen und Schüler verpflichtend (§ 54 Abs. 4 SchulG NW)
Fluoridierungsmaßnahmen bei Kindern im Grundschulalter
An den Grund- und Förderschulen mit einem erhöhten Kariesrisikoprofil bietet der zahnärztliche Dienst außerdem ein- bis zweimal pro Schuljahr in enger Zusammenarbeit mit dem Verein Jugendzahnpflege im Kreis Kleve e.V. ein Prophylaxeprogramm einschließlich der Fluoridierung des Zahnschmelzes an.
Das regelmäßige Auftragen eines Fluoridlackes trägt ergänzend zur häuslichen Mundhygiene und dem regelmäßigen Besuch der Hauszahnarztpraxis zur Vermeidung der Entstehung von Karies bei.
Die Fluoridierung wird nur bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgenommen.