Beistandschaften

Auf Antrag eines Elternteiles kann das Jugendamt zum Beistand eines minderjährigen Kindes bestellt werden. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Unterstützungsangebot und umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Antragstellende Person kann der allein sorgeberechtigte Elternteil sein. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet, d.h. von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. dem die überwiegende Betreuung des Kindes obliegt. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Der Antrag kann auch vor der Geburt des Kindes gestellt werden.

Das Kreisjugendamt Kleve ist zuständig für die Städte Kalkar, Rees und Straelen sowie die Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk und Weeze. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unten.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Kleve haben eigene Jugendämter. Sofern Sie in einer dieser Städte leben, wenden Sie sich bitte an das dort zuständige Jugendamt.

Aufgaben der Beistandschaft:

Feststellung der Vaterschaft

  • Beratung und Unterstützung von Müttern in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes,
  • Vertretung des Kindes vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater die Vaterschaft für das Kind nicht anerkennen will.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • Überprüfung der rechtlichen Unterhaltssituation Ihres Kindes, des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteil, Berechnung und Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung und Vertretung des Kindes in gerichtlichen Unterhaltsverfahren,
  • Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Weitere Aufgaben des Fachdienstes Beistandschaften:

Beurkundungen

Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigungen)

Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in eigenen Unterhaltsangelegenheiten (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN 
  • Personalausweis / Reisepass / sonst. amtl. Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel:
  • Mutterpass
  • Einkommensnachweise
  • Urkunden / Urteile bzw. Beschlüsse zur Vaterschaftsanerkennung, zur Unterhaltsverpflichtung oder zum Sorgerecht
HINWEISE 
Wir bitten Sie, vor dem Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft ein persönliches oder telefonisches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter zu führen. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
ÖFFNUNGSZEITEN 
montags - freitags9:00 - 12:00 Uhr
montags - donnerstags14:00 - 16:00 Uhr


 

 

Ansprechpartner/innen: 
Aufgabenbereich:Mitarbeiter/in
Beistandschaften, Beratung für Bedburg-Hau, Kalkar und Rheurdt
Beurkundungen für Bedburg-Hau, Kalkar, Rheurdt und Weeze
Frau von Agris
Beistandschaften, Beurkundungen, Beratung für ReesFrau Killewald
Beistandschaften, Beurkundungen, Beratung für WachtendonkFrau Kosel
Beistandschaften, Beratung für Kerken A-J und WeezeFrau Lipke-Barsch
Beistandschaften, Beurkundungen, Beratung für Issum, Kranenburg und UedemFrau van de Loo
Beistandschaften, Beratung für Kerken K-Z und Straelen
Beurkundungen für Kerken und Straelen
Frau Noeldner